Nr. 15. 145
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 9. März 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Vorschriften für den Gewerbebetrieb der
Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten und bei Behörden wahr-
zunehmende Geschäfte besorgen, oder die über Vermögensverhältnisse
oder persönliche Angelegenheiten Auskunft erteilen. (2) Bekanntmachung,
betreffend die Erteilung von Legitimationskarten für ausländische
Arbeiter. (3) Bekanntmachung, betreffend die zur Vertretung des
Reichs-(Militär-) Fiskus bei Pfändung des Diensteinkommens von Militär-
personen im Geschäftsbereiche der Königlich Preußischen Militärverwaltung
berufenen Behörden und Personen.
I. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 23. Februar 1914, betreffend Vorschriften fÜer den
Gewerbebetrieb der Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten und bei Be-
hörden wahrzunehmende Geschäsfte besorgen, oder die über Vermögensverhältnisse
oder persönliche Angelegenheiten Auskunft erteilen.
Die Bekanntmachung vom 28. Januar 1914 — Rol. Nr. 7 —, in deren
Überschrift die Jahreszahl 1913 in 1914 zu berichtigen ist, erhält unter
Ziffer 11 folgende Fassung:
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