Contents : Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts. Erster Teil. (1)

236  Geschlechtsleben.

Kraft  in  die  Ehe  hineinzubringen  und  sie  seinen  Nachkommen  zugnte  kommen
lassen  zu  können.  In  diesem  Alter  steht  er  stark  unter  der  Herrschaft  des
Geschlechtstriebes  und  macht,  wenn  ihm  äußerliche  und  innerliche  Stützen
fehlen  und  Eheschließung  nicht  eintreten  kann,  viele  Dummheiten  im  Leben.
Leider  erschweren  die  Erwerbsverhältnisse  die  frühe  Verehelichnng  immer  mehr,
so  daß  ein  großer  Teil  der  Männer  erst  mit  30  Jahren  heiratsfähig  wird.
Die  Folge  davon  ist,  da  die  sittliche  Erziehung  des  männlichen  Geschlechts
oft  unzureichend  ist,  daß  es  außerehelichen  Verkehr  sucht,  und  daß  die  Prostitution
  alle  Kreise  durchseucht.  Wie  soll  dem  abgeholfen  werden?

Das  Predigen:  „Du  sollst  keusch  leben!“  hat  beim  jungen  und  reifen
Mann  für  dieses  Alter  auf  die  Dauer  sehr  wenig  Erfolg;  denn  die  Keimdrüsen
  machen  sich  energisch  geltend,  und  anhaltende  Unterdrückung  des  Geschlechtstriebes
  ist  für  beide  Geschlechter  unnatürlich  und  bei  geselligem
Verkehr  miteinander  oder  noch  in  anderer  Weise  erregenden  Lebensverhältnissen
  schädlich  und  leider  nur  zu  oft  die  Ursache  von  heimlichen  Verirrungen.
  Eine  Verminderung  der  Studienzeit  der  Männer,  Vereinfachung
des  Haushaltes  einerseits,  oder  —  ausreichende  Mitgift  für  das  Mädchen
andererseits  würden  den  Knoten  lösen;  allein  die  Karriere  der  Männer
höherer  Berufsarten  wird  nicht  von  heute  auf  morgen  geändert.  Die  Ansprüche
  an  den  Haushalt  steigern  sich  leider,  statt  sich  zu  vermindern,  und
die  Mitgift  ist  nur  zu  oft  gleich  Null.  Um  also  nicht  ein  höheres  Interesse
darunter  leiden  zu  lassen,  gibt  es  nur  einen  anständigen  Ausweg  aus
diesen  sich  immer  mehr  verwickelnden  Zuständen,  und  das  ist  die  Erwerbsfähigkeit
  der  Mädchen.  Ohne  Rücksicht  auf  Standesvorurteile
und  äußere  Schwierigkeiten  sollten  Männer  und  Frauen  von  22  und  25  Jahren
heiraten,  wenn  sich  ihre  Herzen  gefunden  haben,  aber  nicht  in  kopfloser
Weise,  wie  es  heute  von  Unbemittelten  nur  zu  oft  geschieht.  Die  Nachkommenschaftsfrage
  werde  schon  von  den  Brantleuten  besprochen  und  geordnet;
für  die  ersten  Jahre  sei  höchstens  ein  Kind  gestattet,  weil  es  nichts  Traurigeres
  gibt  als  eine  anwachsende  Kinderschar  bei  einer  körperlich  versagenden
Mutter  und  einem  nicht  genügend  erwerbenden  Vater.  Unter  solchen  Umständen
  leidet  dann  nicht  nur  das  häusliche  Glück,  sondern  auch  das  äußere
Ansehen.  Dann  werde  die  Einrichtung  der  Wohnung,  die  Kleidung  und
Ernährung,  die  heutzutage  so  unsinnig  viel  Geld  verschlingen,  nach  vernünftigen,
  nicht  allgemein  üblichen  Prinzipien  geregelt,  eine  kleine  Lebensversicherung
  für  beide  Gatten  eingekauft,  damit  keines  hilflos  dastehe,  wenn
ein  Teil  unerwartet  durch  den  Tod  von  seiner  Seite  gerissen  wird,  und
schließlich  lege  die  Gattin  ihr  Erworbenes  zu  dem  des  Gatten,  und  sie
leben  in  bescheidener,  zurückgezogener  Weise,  bis  der  Mann  sein  Ziel  erreicht
hat.  Bei  etwas  Klugheit  und  gutem  Willen  ließe  sich  so  manches  traurig
auseinandergerissene  Liebesverhältnis,  oder  so  manche  bedrückende  „siebenjährige
  Brautzeit“,  an  der  die  seelische  und  leibliche  Gesundheit  besonders