236 Geschlechtsleben.
Kraft in die Ehe hineinzubringen und sie seinen Nachkommen zugnte kommen
lassen zu können. In diesem Alter steht er stark unter der Herrschaft des
Geschlechtstriebes und macht, wenn ihm äußerliche und innerliche Stützen
fehlen und Eheschließung nicht eintreten kann, viele Dummheiten im Leben.
Leider erschweren die Erwerbsverhältnisse die frühe Verehelichnng immer mehr,
so daß ein großer Teil der Männer erst mit 30 Jahren heiratsfähig wird.
Die Folge davon ist, da die sittliche Erziehung des männlichen Geschlechts
oft unzureichend ist, daß es außerehelichen Verkehr sucht, und daß die Prostitution
alle Kreise durchseucht. Wie soll dem abgeholfen werden?
Das Predigen: „Du sollst keusch leben!“ hat beim jungen und reifen
Mann für dieses Alter auf die Dauer sehr wenig Erfolg; denn die Keimdrüsen
machen sich energisch geltend, und anhaltende Unterdrückung des Geschlechtstriebes
ist für beide Geschlechter unnatürlich und bei geselligem
Verkehr miteinander oder noch in anderer Weise erregenden Lebensverhältnissen
schädlich und leider nur zu oft die Ursache von heimlichen Verirrungen.
Eine Verminderung der Studienzeit der Männer, Vereinfachung
des Haushaltes einerseits, oder — ausreichende Mitgift für das Mädchen
andererseits würden den Knoten lösen; allein die Karriere der Männer
höherer Berufsarten wird nicht von heute auf morgen geändert. Die Ansprüche
an den Haushalt steigern sich leider, statt sich zu vermindern, und
die Mitgift ist nur zu oft gleich Null. Um also nicht ein höheres Interesse
darunter leiden zu lassen, gibt es nur einen anständigen Ausweg aus
diesen sich immer mehr verwickelnden Zuständen, und das ist die Erwerbsfähigkeit
der Mädchen. Ohne Rücksicht auf Standesvorurteile
und äußere Schwierigkeiten sollten Männer und Frauen von 22 und 25 Jahren
heiraten, wenn sich ihre Herzen gefunden haben, aber nicht in kopfloser
Weise, wie es heute von Unbemittelten nur zu oft geschieht. Die Nachkommenschaftsfrage
werde schon von den Brantleuten besprochen und geordnet;
für die ersten Jahre sei höchstens ein Kind gestattet, weil es nichts Traurigeres
gibt als eine anwachsende Kinderschar bei einer körperlich versagenden
Mutter und einem nicht genügend erwerbenden Vater. Unter solchen Umständen
leidet dann nicht nur das häusliche Glück, sondern auch das äußere
Ansehen. Dann werde die Einrichtung der Wohnung, die Kleidung und
Ernährung, die heutzutage so unsinnig viel Geld verschlingen, nach vernünftigen,
nicht allgemein üblichen Prinzipien geregelt, eine kleine Lebensversicherung
für beide Gatten eingekauft, damit keines hilflos dastehe, wenn
ein Teil unerwartet durch den Tod von seiner Seite gerissen wird, und
schließlich lege die Gattin ihr Erworbenes zu dem des Gatten, und sie
leben in bescheidener, zurückgezogener Weise, bis der Mann sein Ziel erreicht
hat. Bei etwas Klugheit und gutem Willen ließe sich so manches traurig
auseinandergerissene Liebesverhältnis, oder so manche bedrückende „siebenjährige
Brautzeit“, an der die seelische und leibliche Gesundheit besonders