Abgabe
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156
1597
1639
1662
1706
1716
164
1803
1883
116
Person des Testamentsvollstreckers
2199, 2228.
. bezüglich der Annahme oder Ablehnung
des Amtes eines Testa-1“
mentsvollstreckers. 2228.
Verein-A.
der Willenserklärung einem Verein
gegenüber.
Vertrag.
A. eines ÜUbergebots hat Erlöschen
des Gebots zur Folge.
Verwandtschaft.
A. der Erklärung der Anfechtung der
Ehelichkeit eines Kindes. 1599.
s. Vormundschaft 1803.
A. der Erklärung:
1. des Verzichts auf die Nutznießung
an dem Vermögen des Kindes;
2. durch welche einem unehelichen
Kinde der Name des Ehemannes
der Mutter erteilt wird;
3. der Einwilligung dazu, daß dem
Kinde der Name des Ehemannes
der Mutter erteilt werde;
Unfähigkeit zur A. einer Erklärung:
1. über die Einwilligung zur Ehelichkeitserklärung.
1735;
2. über die Annahme an Kindesstatt.
1756.
Vollmacht.
A. einer Willenserklärung
a) im Namen des Vertretenen;
b) gegenüber dem Vertreter desjenigen,
dem gegenüber sie abzugeben wäre.
Vormundschaft.
Unfähigkeit zur A. einer Erklärung
über die Zustimmung zu einer Abweichung
von Anordnungen, die bezüglich
einer unentgeltlichen Zuwendung
an den Mündel getroffen
sind. 1917.
Dauernde Verhinderung an der A.
einer Erklärung über die Anerkennung
der Vaterschaft.
Willenserklärung.
A. der Willenserklärung dem gegen-6
–[
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Abgang
über, der den Vorbehalt des Erklärenden,
das Erklärte nicht zu wollen,
kennt.
Nur zum Schein geschehene A. einer
Willenserklärung.
A. einer nicht ernstlich gemeinten
Willenserklärung in der Erwartung,
der Mangel der Ernstlichkeit werde
nicht verkannt werden. 122. «
A. einer irrtümlichen Willenserklärung.
120, 121, 122.
Wenn seit A. der Willenserklärung
30 Jahre verstrichen sind, ist Anfechtung
ausgeschlossen. 124.
Durch arglistige Täuschung oder
Drohung widerrechtlich erzwungene A.
einer Willenserklärung. 124.
A. einer Willenserklärung in der
Abwesenheit des anderen.
Tod des Erklärenden nach der A.
der Willenserklärung.
Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden
nach der A. der Willenserklärung.
A. der Willenserklärung:
1. der Behörde gegenüber 131;
2. dem Geschäftsunfähigen gegenüber;
3. der in der Geschäftsfähigkeit beschränkten
Person gegenüber.
Unkenntnis über die Person desjenigen,
dem die Willenserklärung
abzugeben ist.
Abgang.
Gesellschaft 731, 738 sf. Benutzung
— Gesellschaft.
Güterrechfk 1525 sf. Nießbrauch
1048.
Nießbrauch s. Berechtigung —
Nießbrauch.
Pacht.
Wird ein Grundstück samt Inventar
verpachtet, so liegt dem Pächter die
Erhaltung der einzelnen Inventarstücke
ob.
Der Verpächter ist verpflichtet, Inventarstücke,
die infolge eines von