Metadata : Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erster Band. (1)

Abgabe

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2202

156

1597

1639
1662

1706

1716

164

1803

1883

116

Person  des  Testamentsvollstreckers
2199,  2228.

.  bezüglich  der  Annahme  oder  Ablehnung
  des  Amtes  eines  Testa-1“



mentsvollstreckers.  2228.
Verein-A.
  der  Willenserklärung  einem  Verein
gegenüber.
Vertrag.
A.  eines  ÜUbergebots  hat  Erlöschen

des  Gebots  zur  Folge.
Verwandtschaft.

A.  der  Erklärung  der  Anfechtung  der

Ehelichkeit  eines  Kindes.  1599.

s.  Vormundschaft  1803.

A.  der  Erklärung:

1.  des  Verzichts  auf  die  Nutznießung
an  dem  Vermögen  des  Kindes;

2.  durch  welche  einem  unehelichen
Kinde  der  Name  des  Ehemannes
der  Mutter  erteilt  wird;

3.  der  Einwilligung  dazu,  daß  dem
Kinde  der  Name  des  Ehemannes
der  Mutter  erteilt  werde;

Unfähigkeit  zur  A.  einer  Erklärung:

1.  über  die  Einwilligung  zur  Ehelichkeitserklärung.
  1735;

2.  über  die  Annahme  an  Kindesstatt.
1756.

Vollmacht.

A.  einer  Willenserklärung

a)  im  Namen  des  Vertretenen;

b)  gegenüber  dem  Vertreter  desjenigen,
dem  gegenüber  sie  abzugeben  wäre.
Vormundschaft.

Unfähigkeit  zur  A.  einer  Erklärung

über  die  Zustimmung  zu  einer  Abweichung

  von  Anordnungen,  die  bezüglich
  einer  unentgeltlichen  Zuwendung
  an  den  Mündel  getroffen

sind.  1917.

Dauernde  Verhinderung  an  der  A.

einer  Erklärung  über  die  Anerkennung

der  Vaterschaft.
Willenserklärung.
A.  der  Willenserklärung  dem  gegen-6



 

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Abgang

über,  der  den  Vorbehalt  des  Erklärenden,
  das  Erklärte  nicht  zu  wollen,
kennt.
Nur  zum  Schein  geschehene  A.  einer
Willenserklärung.
A.  einer  nicht  ernstlich  gemeinten
Willenserklärung  in  der  Erwartung,
der  Mangel  der  Ernstlichkeit  werde
nicht  verkannt  werden.  122.  «
A.  einer  irrtümlichen  Willenserklärung.
120,  121,  122.
Wenn  seit  A.  der  Willenserklärung
30  Jahre  verstrichen  sind,  ist  Anfechtung
  ausgeschlossen.  124.
Durch  arglistige  Täuschung  oder
Drohung  widerrechtlich  erzwungene  A.
einer  Willenserklärung.  124.
A.  einer  Willenserklärung  in  der
Abwesenheit  des  anderen.
Tod  des  Erklärenden  nach  der  A.
der  Willenserklärung.
Geschäftsunfähigkeit  des  Erklärenden
nach  der  A.  der  Willenserklärung.
A.  der  Willenserklärung:
1.  der  Behörde  gegenüber  131;

2.  dem  Geschäftsunfähigen  gegenüber;
3.  der  in  der  Geschäftsfähigkeit  beschränkten
  Person  gegenüber.
Unkenntnis  über  die  Person  desjenigen,
  dem  die  Willenserklärung

abzugeben  ist.

Abgang.

Gesellschaft  731,  738  sf.  Benutzung
  —  Gesellschaft.

Güterrechfk  1525  sf.  Nießbrauch
1048.

Nießbrauch  s.  Berechtigung  —
Nießbrauch.

Pacht.
Wird  ein  Grundstück  samt  Inventar
verpachtet,  so  liegt  dem  Pächter  die
Erhaltung  der  einzelnen  Inventarstücke
  ob.

Der  Verpächter  ist  verpflichtet,  Inventarstücke,
  die  infolge  eines  von