Alphabetisches Register. XV
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dolge Besitzes in rechtsverjährender Zeit auf Grund der
Geltendmachung derselben als eines zustehenden Megts.
Preuß. Landr. . .
Lenggrießer, J. N. * baverisches — um
(Gerchttveriahsungen esetze 133
ichtrecht nach — Siabt recht
Literatur der Reichojustizgesetze 159, 175 1 208, 224, 1n
351, 352, 398, 400
Glleraturnetisen . 223, 224, 240, 36. 396, 399, 400
Lutz, Dr. Joh. Heinrich: Die Inteslaterbfolge nach 'tem
Provinzlalrechte des ehemaligen Fürstenthums Anosbach,
herausgegeben von Berolzheimer
Mäslerlohn s. Unterhändlerlohn.
Malzaufschlag: die Bestimmungen des Malzaufschlagesebes
onden auch bei fahrlässig begangenen Oandtungen
—nt —uiier und Liventhumserweh durch den Mandatar
nach bayer. Landr.
Verbindlichkeit des Mandatars- zu einer den Sechrerhali
klar stellenden Rechnungsablage 233
Markt verkehr nach der kaeichgewerbemrbnung. und den
Landesgesetzen. ..
Meineldoversuch: Ein Mechtsfaul .
Metzgergewerbe: dessen Aueslbuns nach der Melchöge-Merbeerung
Meyer, Dr. Fr., und Finkelnburg, Dr. C.: das Gese eh v
Mit. Mai 1879, beir. den Verkehr mit Nagrungemieleln“’- . 398
ethe: Spolienklage des Astermiethers 106
N##t# verlragsmäßig auggeschlossene Sublokation allein Seitens
des Conduklors berechtigt den Lokator nach bayer.
Londrecht noch nicht zur außerordentlichen Kündigung 328
Anspruch aus einem von Seiten des Miethers unerfüllt gebliebenen
Wohnungs= und Verkösligungsvertrage 15
Veethungen für das Vorhandensein der Dienstmiethe 183
Militär s. Heer.
MilitärPension: „Anstell 9, 108
Ueber W—iniei-- 1½ den Edmien v. 1868
und 1812 444
Miteigenthum s. cCigentbum.
Mora: zur Lehre hievon 313
München: Usus bezüglich der auf dem cithmertte zu
München geschlossenen Viehkaufverträge
Anspruch auf Ablösung einer Communmauer nach Mün= .
chener Stadtrecht. Voraussehung der Geltendmachung
desselben
Die ortspolizelliche Vorschrift, rohes Fleisch in die Siadt
ünchen eingusühren, ist rechtsunwirksam
Mündel: Beschräukung der Einwirkung des Obervormundes,
inobesondere bei Verehelichung der Mündei.