Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 54. 1914. 427 
(5) Bekanntmachung vom 4. August 1914, betressend Nachweisung von Arzten. 
Die medizinische Klinik zu Rostock ist in der Lage in Orten, wo infolge der 
Kriegsbereitschaft ein Mangel an Arzten besteht, den Behörden diejenigen Arzte 
nachzuweisen, welchen auf Grund der Bekanntmachung vom 2. d. Mts. (ARbl. 
1914 Nr. 51, II, 2) jetzt vom unterzeichneten Ministerium die Approbation als 
Arzt in der Erwartung erteilt wird, daß, wenn sie nicht in den Heeresdienst 
treten, sie dort tätig werden, wo eine Verstärkung des ärztlichen Personals not- 
wendig erscheint. 
Schwerin, den 4. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, 
Abteilung für Medizinal= und Unterrichtsangelegenheiten. 
Im Auftrage: Mühlenbruch. 
Mit dieser Nr. 53 werden ausgegeben: Nr. 45, 46, 47, 48 und 49 des Reichs- 
Gesetzblatts von 1914.
	        
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