Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

444 Nr. 58. 1914. 
An das deutsche Heer und die deutsche Marine. 
Nach dreiundvierzigjähriger Friedenszeit rufe Ich die deutsche wehrfähige 
Mannschaft zu den Waffen. 
Unsere heiligsten Güter, das Vaterland, den eigenen Herd gilt es gegen 
ruchlosen Überfall zu schützen! 
Feinde ringsum! Das ist das Kennzeichen der Lage. Ein schwerer 
Kampf, große Opfer stehen uns bevor. 
Ich vertraue, daß der alte kriegerische Geist noch in dem deutschen Volke 
lebt, jener gewaltige kriegerische Geist, der den Feind, wo er ihn findet, an- 
greift, koste es, was es wolle, der von jeher die Furcht und der Schrecken 
unserer Feinde gewesen ist. 
Ich vertraue auf Euch, Ihr deutschen Soldaten! In jedem von Euch 
lebt der heiße, durch nichts zu bezwingende Wille zum Siege. Jeder von 
Euch weiß, wenn es sein muß, wie ein Held zu sterben. 
Gedenkt unserer großen ruhmreichen Vergangenheit! 
Gedenkt, daß Ihr Deutsche seid! 
Gott helfe uns! 
Berlin, Schloß, den 6. August 1914. 
gez. Wilhelm. 
(2) Bekanntmachung vom 6. August 1914, betressend Beamtenbesoldung im 
Mobilmachungsfall. 
Das Staatsministerium sieht sich veranlaßt, auf die unter dem 1. März 1889 
zur Ausführung des § 66 des Reichs-Militärgesetzes erlassenen Bestimmungen 
über die Dienst- und Gehaltsverhältnisse der infolge der Mobilmachung zum 
Militärdienst einberufenen, im Großherzoglichen Dienst angestellten oder be- 
ständig beschäftigten Personen (Rbl. 1889 Nr. 13) hinzuweisen. 
Schwerin, den 6. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerlum. 
Langfeld. von Blücher. L. von Meerheimb.
	        
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