Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

24 Nr. 3. 1914. 
8. Ist der Kessel in allen Teilen von der Feuer- und Wasserseite befahren? 
4. Wie sind die etwa nicht befahrbaren Teile untersucht? 
. Sind Formänderungen der Kesselwandungen beobachtet und welche? 
# 
Sind Risse in den Flammrohren, Feuerkammerwänden, Rohrwänden, Mantelblechen 
oder Nietverbindungen beobachtet und welche? 
— 
Sind Anfressungen, Einkneifungen, Anbruchstellen oder Undichtigkeiten an den 
Kesselblechen, Nähten und Laschen festgestellt und welche7 
8. Sind angebrochene, angefressene oder abgerissene Stehbolzen, Anker oder Ankerrohre 
festgestellt, in welcher Zahl und wo? 
9. Sind andere Schäden am Kesselkörper, an den Kessellagern und „Befestigungen 
festgestellt und welche?
	        
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