Volltext : Das Preußische Rechtsbuch. Erster Band. (1)

208  Preußisches  Gerichtskostengesetz.,  §  33.

Die  Wertstufen  und  die  Protestgebühren  steigen  weiter  wie  in
Tabelle  1  Spalte  3,  die  Wegegebühr  bildet  ein  Zehntel  der  Protestgebühr,
steigt  also  in  jeder  Stufe  um  10  Pfennige,  bis  sie  die  Höhe  von  2,40  Mark
erreicht  hat.  Von  da  ab  steigt  sie  um  20  Pfennige  bis  zur  Höhe  von
4  Mark,  dann  wieder  um  nur  10  Pfennige.

Die  Gebühren  des  Gerichtsschreibers  sind  nach  folgender  Tabelle
zu  berechnen:

*ç  Bei  einem  Wert  des
Gegenstandes  Gebühr
Werkklasse  von  bis  Protestgebühr  für  jeden  Weg
mehr  als  einschließlich
-  *  4  4
7  50  0,50  0,50
2  50  100  1  0,50
3  100  300  2  0,50
4  300  1000  3  0,60
5  1000  5000  4  0,80
6  5000  5  1

Für  alle  Beurkundungen  des  zweiten  Abschnittes  im  Teil  I  des
Gesetzes  gelten  die  Vorschriften  der  88  53  bis  56  des  Gesetzes.  Nach
ihnen  wird  die  Gebühr  erhöht,  wenn  die  Handlung  des  Gerichts  auf
Verlangen  der  Partei  oder  mit  Rücksicht  auf  die  Art  der  Handlung  außerhalb
  der  Gerichtsstelle  angenommen  wird  (8§  53),  oder  wenn  sich  ein
Beteiligter  in  fremder  Sprache  erklärt  (8  55).

Fünf  Zehntel  der  für  die  Beurkundung  bestimmten  Gebühr  sind
nur  zu  erheben,  wenn  die  beantragte  Beurkundung  einer  Erklärung
unterbleibt,  nachdem  das  Gericht  über  sie  mit  den  Beteiligten  verhandelt
hat.  Auch  darf  die  Gebühr  dann  20  Mark  nie  überschreiten  (8  54).

88.  Die  Gebühren  für  gerichtliche  Die  volle  Gebühr  beträgt  bei  Gegen-Urkunden
  werden  nach  dem  e  des  ständen  im  Werte

Gegenstandes  erhoben.

1.  bis  20  Mark  einschliebliiggggggg  0,40  Mark,
2.  von  mehr  als  20  bis  60  Mark  einschließlich  0,70,
3.  60  „  120  „  k„  1,220
4.,  „  „  120  „  200  „  "„  1,80  „
55..  200  „  300  „  .,  2,40,,
6.,,,,,,  300  „  450  „  »  3
7.  450  660  83,60
S88.  650  „  900  „  n⅝  4,.220  „
9.  .  900  „  1200  „  „  5  »
10.»«.1200»1600.,  «  6  ;
11.,„  „  „  1  600  „  2  100  „  "  7  «
12.»«»2100»27oo»  »  8