Volltext : Preußisches Staatsrecht. Dritter Band: Verwaltungsrecht, besonderer Teil. (3)

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2)  Capitalien:

a)  verzinslichen  32,77  P  fl.  kr.
welche,  mit  Ausnahme  von  A  nicht  zur  Wertenng  an
Pfarreien  geeigneten  Posten  im  Betrage  von  809  fl.  50.  kr.,
als  Provisorien  bei  verschiedenen  Kirchenstellen  stehen.

b)  unverzinslichen,  lebhtmalls  325sl1.  —

5)  Ersatz-Posten:
a)  dlteres  Tischtitel-Guthabhben  75  fl.  —
)  andere,  gleichfalls  ältrer  3f9  fl.  3  kr.
996  fl.  34  kr.
40  baarem  Cassen-Vorratatattthl.  13,2556  fl.  15  kr.

Zusammen  in  50,/706  fl.  45  kr.
Noch  haften  auf  dem  Interkalar-Fonds  jährliche  Zulagen
für  zu  gering  dotirte  Pfarreien,  bei  welchen  es  an  einer
  näheren  Quelle  gebricht,  nach  dem  Stande  vom
31.  März  189  1,61  fl.  —
die  im  Capitalwerthe  à  ¶Procent  betragen  27,020  fl.  —
Nach  Abzug  dieser  —  einzellen  Pfarreien  gehdrigen  und
im  Capitalwerthe  durch  baares  Geld  alhnählig  zu  berichtigenden
  Summe  besteht  das  Vermögen  des  Interkalar--Fonds
  in  .  ..  235,686  fl.  45  kr.
Vergleicht  man  sodann  den  hievor  berechneten
Grundstocke  50.,706  fl.  15  br.
im  Allgemeinen  mit  demjenigen  am  Z3lI.  Man  1828
..  .  39,509  fl.  52  kr.
so  zeigt  si  6  6  daß  der  Grundstoct  vom  1.  April  1828  bis
31.  März  1829  im  Ganzen  zugenommen  hat
um..  11996  fl.  85  kr.

33,  105  fl.  8  kr.

 

 

Il.  Einkünfte  aus  dem  Grundstock  vom  1.  April  1828  bis  31.  März  1829.

Einnahmen.
Capital-Zinse..  1252  fl.  kr.