Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundfünfzigster Jahrgang. 1895. (56)

1895.  103

Gesetzlammlung
für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
17.  Stũck  vom  Jahre  1895.

 

XXVII.  Ministerial-Bekanntmachung
vom  22.  November  1895,
die  Verleihung  der  Rechte  einer  juristischen  Person  an  die  Reinhardt-Eichentopf'sche
  milde  Stiftung  für  arme  Wittwen  und  Waisen  in
Frankenhausen  betreffend.
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  haben  beschlossen,  der  von  der  verwittweten  Frau
Paslor  Henriette  Eichentopf  geb.  Reinhardt  weiland  in  Frankenhausen  errichteten

milden  Stiftung  für  arme  Wittwen  und  Waisen  auf  dem  Grunde  des  unter  dem
heutigen  Tage  bestätigten  Statuts  die  Rechte  einer  jurislischen  Person  zu  verleihen.

Rudolstadt,  den  22.  November  1895.
Fürstlich  Schwarzburg.  Ministerium,

Juliz-Abtheilung.
Hauthal.

 

Fürstl.  Schwarzb.-Rudolst.  Geseßsammlung  LVI.  18
Ausgegeben  in  Rudolstadt  am.  22.  Dezember  1895.