1895. 103
Gesetzlammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
17. Stũck vom Jahre 1895.
XXVII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 22. November 1895,
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die Reinhardt-Eichentopf'sche
milde Stiftung für arme Wittwen und Waisen in
Frankenhausen betreffend.
Seine Durchlaucht der Fürst haben beschlossen, der von der verwittweten Frau
Paslor Henriette Eichentopf geb. Reinhardt weiland in Frankenhausen errichteten
milden Stiftung für arme Wittwen und Waisen auf dem Grunde des unter dem
heutigen Tage bestätigten Statuts die Rechte einer jurislischen Person zu verleihen.
Rudolstadt, den 22. November 1895.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium,
Juliz-Abtheilung.
Hauthal.
Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Geseßsammlung LVI. 18
Ausgegeben in Rudolstadt am. 22. Dezember 1895.