Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 22. 1915. 125 
gliedes die nach den Anordnungen des Kriegsministeriums vom 10. 
Oktober 1914 den Anträgen auf Bewilligung von Hinterbliebenen- 
Versorgungsgebührnissen beizufügenden Nachweise, soweit sie sich bei 
den Akten der Anstellungsbehörde befinden, anzuschließen. 
Schwerin, den 5. Februar 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
Langfeld v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
Berichtigung. 
In dem vom 1. April 1915 ab geltenden Muster zu Empfangsbescheini- 
gungen über Familienunterstützungen — Rbl. 1915, Nr. 18, S. 96/97 — 
muß es im Absatz 3 der Bescheinigung des Gemeindevorstandes — Zeile 7 von 
unten — 
statt „oder deren Unterstützungsbedürftigkeit“ 
heißen: „oder deren Unterhaltungsbedürfnis.“
	        
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