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kommensten Friedens fallen, den die Welt je gesehen
hat. Aus Tatsachen und Aussprüchen des Alten Testamentes
aber Anwendungen abzuleiten, würde schon aus
dem Grunde völlig verfehlt sein, weil es sich dort um
ein Volk mit heilsgeschichtlichen Zwecken handelt, das
darum auch unter theokratischer Führung stand. Der
einzige Boden, auf den man den Fuß mit Sicherheit
setzen kann, ist der des natürlichen Rechtes und der
natürlichen Sittlichkeit, so wie sie durch die Vernunft
erkannt werden. Auf diese beruft sich auch Benedikt XV.
und nimmt für sich die Befugnis in Anspruch, deren
Verkündiger zu sein. „Dem Papste“, erklärte er in
der öffentlichen Ansprache an das Konsistorium vom
22. Januar 1915, „weil er von Gott zum höchsten Ausleger
und Hüter des ewigen Gesetzes bestellt ist, steht
es im höchsten Maße zu, daß er verkündige, keiner
dürfe aus irgendeinem Grunde die Gerechtigkeit verletzen.“
Er spricht vom ewigen, in der Vernunft Gottes
ruhenden Gesetze, weil dieses der Urgrund des natürlichen
Gesetzes ist, das nur eine Ausstrahlung und Ankündigung
jenes darstellt.
Die Existenz einer natürlichen, aus dem rationalen
Denken zu schöpfenden Ethik erfreut sich der weitesten
Anerkennung. Ja gerade diejenigen, die ein geoffenbartes
Sittengesetz ablehnen, legen auf sie den höchsten Wert.
Kant wird als der moralische Lehrer Deutschlands gefeiert,
dessen Einfluß auf die Seele unseres Volkes nach
der Meinung seiner Verehrer größer sei als der des
Christentums. Der auf ihm fußende landlaufige Moralismus
bewegt sich indes mehr auf dem Gebiete der individuellen
Sittlichkeit. Für die Beziehungen von Staat