Volltext : Rosenheimer Anzeiger. 60. Jahrngang (60)

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Eln  Seleplennsepregeß.

Traunstein,  10.  Mal.  Am  Samstag  sand  vor
dem  Landgericht  die  Berufungsverhandlung  im  Beleidigungsprozeh
  des  Kaussssahns  Dran#  Huber  und
des  Schlochthofdireklore  Selberer  in  Rosenheim  slatt.
Koufmann  Huber  bezieht  seit  mehreren  Johren  schon
das  füur  sein  Geschäft  ersorderliche  Cis  vom  ilädtilchen
Schlachthof.  Als  man  die  Wahrnehmung  machte,  daß
Huber  nur  den  gleichen  billigen  Preio  für  das  Eis  wie
di  Metzger  bezahlte,  gab  Huber  die  Auskunft,  dat
er  mit  dem  Stadtmagistrat  einen  Vertrag  uber  die
Eislicefrung  abgeschlossen  habe.  Ein  solcher  Vertrag
belland  indessen  nicht,  und  Schlachthofdirektor  Seiderer
machte  dem  Skladlmagistrat  in  einem  Schreiben  nähere
Mitteilung;  u.  a.  schrieb  er,  daß  die  Angabe  Hubers
wissentlich  unmahr  wäre.  In  dieser  Darstellung  erblickte
  Kaufmann  Huber  eine  Beleidigung  und  seellte
gegen  den  Schlachthosdirektor  Klage  wegen  Beleidigung.
  Andererseits  halte  Schlachthosdirektor  Seiderer
Widerklage  gegen  Huber  erhoben,  da  im  Lause  der  Auseinandersetzungen
  beleidigende  Aeußerungen  von  Huber
gemacht  worden  sein  sollten.  Am  20.  März  1911  foand
die  Verhandlung  vor  dem  Schöffengericht  Roserheim
stalt.  Sie  endete  mit  der  Verurteilung  sowohl  des
Schlochthosdirektors  Seiderer  als  auch  des  Kaufmanns
Huber  zu  se  25  ork.  Das  Gericht  billigte  dem
Schlachthofdirektor  den  Paragraphen  193  (Wahrung
berechligter  Interessen)  nicht  zu;  da  Huber  der  Meiinung
  sein  konnte,  der  Magistrat  sei  mit  dem  Tiepreis
lkillschweigend  einverstanden,  könne  nichl  gesagt  werden,
daß  er  wissentlich  die  Unwahrheit  gesagt  habe.  In
der  Haupiverhandlung  wurde  sestgestellt,  daß  Hrber
den  Auedruck  „Ungezogenheil“  gebraucht  hade;  auch
andere  beleidigende  Ausdrücke  standen  noch  unter  Klahe,
  ste  konnten  jedoch  nicht  bestimmt  natgewielen
merden.  Gegen  dieses  Urteil  hatten  beide  Parleien
Berusung  zum  Landgerichte  Traunstein  eingeleat,  die
num  am  letzten  Sametag  verhandelt  wurde.  Schlacht
-hofdieSedtt  sich  dar  auf,  da##  er  Len:  Aussührungen
  in  einer  dienstlichen  Angeige  an  ieine  vorgecsetzte
  Behörde  gemocht  habe.  Das  Berülungsgerict
Traunflein  hat  das  Urteil  des  Schöffengerichts  Nosenheim
  nach  beiden  Richtungen  aufgehoben  und  jowohl
den  Schlachlhofdirektor  Seiderer  al  auch  den  Kaufmann
  Huber  freigesprochen.  Einesleil:  wurden  dem
Schlachthofdirekior  Seiderer  die  Vorteile  desn  Paragrtaphen
  193  zugebilligt,  andererseits  konnte  nicht  nachgewiesen
  werden,  gegen  wen  sich  die  beleidigende  Aeuwberung
  des  Kaufmanns  SHuber  richtete,  gigen  den
Schlachthofdirektor  oder  gegen  die  Stadtoerwaltung.
Die  Kosten  haben  beide  Parteien  zu  tragen.

Aus  necht  und  Gesetz

Pflichtseuerwehr.  Die  Verpllichtungzur
Teilnahme  an  den  Uebungen  der  Pflichtfiuerwehr
  findet  ihre  gesetzliche  Stütze  in  8  368  Ziff.
8  des  Reichsstrafgesetzbuches,  welcher  die  Nichtbefolgung
  feuerpoliz.i  i  icher  Mkorrunn  untkr
Strase  stellt  und  in  Art.  2  Ziff.  14  des  Polizeistrafgesetzbuches,
  welcher  die  Zusldwigkeit  zum
Erlaß  solcher  Anordnungen  regell.  Für  die  Feuerlötcchordnungen
  kommen  distriltto  oder  ortepolizenliche
  Vorschriften  in  Frage.  Zur  Teilnahme
an  dem  Feuerlöschdienst  lönnen  nicht  nur  die
Gemeindebürger  sondern  auch  sonftige  Gemeindeernwohner
  herangezogen  werden.  Der  Kreis  der
Pflichtigen  ergibt  sich  aus  der  escharenuns.
Körperlich  Untaugliche  werden  wohl  immer  von
der  Zuziehung  zur  Feuerwehr  kreigelassen  sein.
Wer  sich  auf  lörperliche  Untauglichkeit  (z.  B.
durch  andauernde  Krankheit)  beruft.  hat  deren

 

 

 
     

Vorliegen  (ev.  durch  ärztliches  Gutachten)  nachzuweisen.
  Ueber  die  Verpflichtung  zur  Teilnahme
an  der  Feuerwehr  entscheiden  die  Verwaltungsbehörden
  (Bezirksamt).

Jagdrecht.  Das  Ergebnis  der  Verpachtung
  der  Gemeindefagd  durch  die  Gemeindeverwaltung
  (Gemeindcausschuß)  unterli'gt  rer  G#
nehmigung  der  Gelamigemii#de  (Gimeindever-  «
jammlung).  Gemeindeausschuß  und  Geineindeversammlung
  müssen  also  über:  instimmende  Beschiüsse
  fassen  und  zwar  muß  die  Gemeindeverlammlung
  dem  gesamten  wesentlichen  Iwbat  de  s
Pachtvertrags,  insbesondere  bezüglich  der  Zahl
der  Pächter,  des  Bachtzinfes,  der  sämtlichen
Pachtbedingungen,  Zohl  der  Jagdbögen  niw.,
zustimmen.  So  lange  über  diese  Puntte  k#ine
Einigung  zustance  lommt,  kann  die  Verpachtung
durch  den  Gemeindeausschuß  allein  keine  rechl-,
lichen  Wirkungen  äußern;  die  Ausübung  des
Jagdrechtes  ruht  bis  zur  erzielten  Einigung.

Invalidenversicherung.  Die  Wartezeit
  dauert  bei  der  Invalioenrente.  wenn  auf
Grund  der  Versicherungspflicht  mindestens  100
Beiträge  geleisiet  worden  sind,  200,  andernfalls
  500  Beitragswochen.  Die  Beiträge  für
(reiwillige  Versicherung  werden  auf  dieWartezeit
angerechnet,  wenn  mindestens  100  Beiträge  auf
Grund  der  Versicherungspflicht  oder  Selbstverlicherung
  geleistet  worden  sind.  Letzteres  wird
bei  Ihnen  zutressen.  Zusatzmarken  kann  man
nach  Velieben  verwenden.  Fuür  jere  Zusatzmarke
  (m  1  Mk.)  erhält  man  als  jährliche  Zusatzrente
  sovielmal  2  Pfennig,  als  beim  Eintritt  der
Invalidität  Jahre  seit  Verwenzung  der  Zusatzmarke
  vergangen  kind.  ir.  64c%  schließt  Inrgliden
  nicht  aus  st  die  Invalidität
die  Folge  eines  entschädigungspflichtigen  Unsalts,
  so  ist  jedoch  nur  der  die  Unfallrente  übersteigende
  Betrag  der  Invalidenrente  zu  bezahlen.
  '

Bauordnung.  Bauten  mit  Fe  euersitlen
sind,  wenn  sie  mit  anderen  Bauten  zusammen
hängend  gebaut  werden  sollen,  von  diesen  durch
rine  Brandmauer  zu  trennen.  Gebäude-,  welche
nu„  durch  eine  enge  Reihe  getrennt  werden,  sind
als  msammenhängend  zu  bebamdeln.  Oeffnungen
  in  Brandmauern  sind  im  allgemeinen  unzulässig.
  Die  Baupolizeibehörde  kann  jedoch,  wenn
ein  Bedürfnis  hierzu  nachgewiesen  ist,  die  Anbringung
  von  Oeffnungen  gestatten.

Jür  haus-  und  Landwirtschaft.

Das  Entspitzen  der  jungen  Triebe
am  Kernobst  erfordert  einige  Aufmerksamkeit.
Man  pinziere  nicht  kürzer  als  10  Ztm.  Geschieht
das  früh,  so  braucht  nur  die  äuheerste  Spitze
ansgelniffen  zu  werden.  Triebe,  die  zeitig  ihr
Wachstum  hisstenlen,  werden  nicht  entspitzt.  Si:
geben  Fruchtruten.  Man  erlennt  das  an  der
gedrängten  Stellung  der  Blatiknospen.

Die  Tragbarkeit  der  Walnußbäume
  setzt  erst  spät,  etwa  mit  dem  15.  bis  20.
Jahre,  ein.  Es  ist  verfehlt,  die  Tragbarkeit
durch  irgend  welchen  Eingriff  beschleunigen  zu
wollen.  Wurzelabstechen,  Schneiden  oder  Schröpeen

  würden  von  großem  Nachteil  stin.  Nur  gutes

flanzmaterial  von  tragbaren  Bäumen,  möglichst
  von  Aussaaten  an  Ort  und  Stelle,  sowie
auch  guter,  Uefgründiger  Boden  können  den  Ecfolg
  begünstigen.

Geflügeldünger  sollte  man  nicht  au'
die  Düngerstätte  bringen,  sondern  ihn  auf  unbenutzten
  Bodenräumen  oder  Tennen  krocknen.

 

 

   

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Im  Frübjabre  kann  man  ihn  als  Dünger  3#

 

  

Frühkarlofseln  oder  sonst  im  Gemüsegorten  verwenden.


tehte  Aachtichten.

München,  11.  Moi.  An  einem  Ochsen,  der  heute
dem  Schlachthof  zugeführt  werden  sollte,  ist  die
Maul,  und  Klauenseuche  feslgestellt  worden.
Auch  unter  den  VBiehbeständen  im  Schlachtyof  seld!
ist  die  Seuche  neuerdings  e

e  densburg.  11  Mai.  Am  Samskog
sollte  im  hiesigen  athaus  die  Wahl  ein:e  neuen
Rechtsrates  slattfinden,  für  den  die  liberale
Fraition  Assessor  Dr.  Reiner  aus  Neunburg
v.  W.  vorgeschlagen  hatte.  Es  waren  aber  nur
26  Mitglieder  des  Kollegiums,  nämlich  die  liberale
  Fraktion,  Sschienen,  so  daß  die  zur  Wahl
notwendige  Zweidrittelmajoritält  nicht  gegeben
war  und  daher  die  Wahl  nicht  stattfinden
konnte.  Die  Zentrumsfraltion  halle  in  einem
Schreiben  an  den  Wahllommissar,  Bürgermei
ster  Bleyer,  ihr  Fernbleiben  erklärt  und  damit
begründet,  daß  sie  die  Anstellung  eines  Rechtsrates
  nicht  für  notwendig  halte,  daß  sie  piel.
mehr  die  eines  Ratsassessors  für  genügend  erachte,
  und  daß  ferner,  nachdem  das  Ergebnis  der
öffenklichen  Ausschreibung  unbefriedigend  war,
der  Posten  hätte  neuerlich  ausgeschrieben  wecden
  müssen.  In  der  darauffolgenden  offent.
lichen  Sitzung  des  Gemeindekollegiums  beschloß
die  tiberale  Fraktion  mit  dem  anwesenden  Vertriter
  der  Sozialdemokraten,  jedes  der  unenkschuldigt
  ausgebliebenen  Mitglieder  des  Kollcgiums
  in  eine  Strafe  von  30  Mk.  zu  nehmen.

Berlin,  11.  Mai.  Die  Gemahlin  des
Reichskaners  ist  nach  langer  Krankheit  am
Monticg  früh  verschieden.

Fort  (Lausitz),  11.  Mai.  Auf  der  Challee  Forst-Muskau

  ist  gestern  ein  mit  6  Perionen  beselzes  Automobil
  gegen  einen  Baum  gesahren.  Mie  Injassen
  wurden  herausgeschleudert.  Zwei  davon  sind
sehr  schwer,  !  anderen  oier  leichter  verlegzt.
»  Rom,  11.  Mai.  Gestern  wurde  in  Randao
  am  .  e  des  Aetna  wieder  ein  starker
Erdstoß  verspürt,  der  von  unterirdischem  Donner
  begleitet  war  und  die  Berölkerung  in  eine
neue  Panik  versietzt.

Paris,  11.  Mai.  General  Baumgarten,
der  Befehlshaher  des  französischen  Erpeditionslorv#s
  noch  Tac#a,  meldet:  Die  französischen
Truppen  sind  gestern  mittag  in  Tazzo  eingerückt.
  Die  durch  unseren  schnellen  Nachtmarich
  überraschten  Eingeborenen  leisteten  nur
geringen  Widerstand.  Nur  die  Beni  Oudjam
fanken  Zeit,  sich  zu  sammeln,  und  verkeidigten
die  Zugänge  zur  Stadt  hartnädig.

London,  11.  Mai.  Der  deutsche  Schooner  „Hinrika“
  wurde  auf  der  Höhe  von  Aberdeen  vom  Sturm
überrascht  und  ist  gesunken.  Von  Grimsby  eilte  ein
Schlepper  zu  Hilse.  Als  ein  Matrose  des  Schoone:s
versuchte,  an  Bord  des  Schleppers  zu  steien,  iel  er
ins  Wasser  und  erkrank.

 

Kaffee  Hag,  der  ceoffeinfreie  |
Bohnenkafssee,  kann  Lungenkranken,
  die  immer  zu  beschleunigter
Herztätigkeit  neigen,  nicht  genug
empfohlen  werden.

GBrof.  Dr.  Möller
(Deutsche  ritt  ·  Jeitung  1908.  Nr.  4N.

-
—

—

önnen.

Kursbeginn  am  1.  jeden  Monats,  Kursdauer  4  Wochen,
3  keine  Berufsunterbrechung  vonnöten.

 

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bekannt,  daß  Beruf#,  oder  Herrenfahrer  bei  mir  ausgebildet  werden
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NB.  Zu  event.  Käufen  von  Automobilen,  neuen  oder  gebrauchten,
  zu  Personen=  oder  Lastenbeförderung,  wird  bereitritien

Dientag,  12.  Mai  1914
4
Rosenheim:  Grete  Grimmeisen,  Maschinenhavsgehilsensgattin,

Miesbach:  Joses  Koch,  Koadjutor  in  Steinkirchen,
a.  J.,  28  Jahre.
Mühlstätt:  Cäcilie  Oberberger,  Schustertochter,
  49  Jahre.
Hammer:  Mgoritz  Speicher,  K.  Förster,  62  J.
Mähldorf:  Anna  Reiter,  Lolomotiofühlrersgaitin,
  45  Jahre.
Bayr.  Gmain:  Charlotte  Herklommer,  Hotelbejitzeregatlin,
  geb.  Gärtner.
Eutenthal:  Maria  Brunhuber,  geb.  Grimm,
Jadlbäuerin,  43  Jahre.
Benbarting:  Michael  Grafs,  pens.  Schupmann,
  zuletzt  Kaufmann,  47  Jahre.

 

Wetterbericht
für  Dienslag,  12.  Mai:
Wollig,  zeitueise  noch  Niederschiäge,  Temperatur  wenig
  verandert.

 

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Warnung!
Ein  so  begehrtes  Kräfrigungsmit#cl,  wie  Seotts
Emnlsion,  ist  begreiflicherweise  Nachahmungen
besonders  ausgesetzt.  Mancher  Händler  wird
sich  auf  den  Verkauf  diceser  narürlich  „ebensoguten“
  (7),  jedoch  billigeren  Ersatzpräparate#
bemähen,  denn  seim  Verdieust  an  ihnen  ist
vielleicht  ein  höhcrer.  Es  kann  aber  nicht  gemig
  vor  minderwertigen  vebertran-Emulsionen
gewarnt  werder,  sie  kaufen  heißt  Geld  wegwerfen.

    
  
  
  
    

hingegen  ist  ihr  Geld  wart,  sie
leistct  mehr,  als  sie  verspricht.
Man  lasse  sich  deshalb  durch
die  billigeren  Angebote  nicht

1  täuschen  und  kaufe  nur  Scotts
·  Emulsion.

        
 

  
  

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