Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 4. 9 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 11. Januar 1915. 
  
  
  
Inhalt. 
I. Abteilung. (Nr. 1.) Steueredikt für das Jahr 1915/16. (Nr. 2.) Verordnung, 
betreffend Heranziehung der aus dem Beurlaubtenstande eiuberufenen 
und der zum Heeresdienst aufgebotenen oder freiwillig eingetretenen 
Kriegsteilnehmer zu Gemeindesteuern vom Einkommen. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Beförderung unzensierter 
schriftlicher Mitteilungen nach dem Auslande. (2) Bekanntmachung, 
betreffend das militärischerseits erlassene Verbot des, gewerbsmäßigen 
Wahrsagens. 
I. Abteilung. 
(Nr. 1.) Steueredikt für das Jahr Johannis 1915/16. 
Wir Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
fügen unter Entbietung Unseres bezw. gunstgnädigsten und gnädigsten Grußes 
Unseren Beamten und berechnenden Dienern, denen von der Ritterschaft, auch 
Bürgermeistern und Räten in den Städten, sowie sonst allen Unseren Untertanen 
und Landeseingesessenen, welche es angeht, hiermit zu wissen: 
Nachdem auf dem letzten Landtage zu Malchin Unsere getreuen Stände 
zur Erlegung der landesverfassungsmäßigen ordentlichen Kontribution, nämlich 
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