Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 103. 557 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 8. Juli 1915. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Gedenkblatt für die Angehörigen der 
für das Vaterland gefallenen Krieger der Marine. 
  
II. Abteilung. 
  
(1) Bekanntmachung vom 3. Juli 1915, betreffend Gedenkblatt für die Ange- 
hörigen der für das Vaterland gefallenen Krieger der Marine. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 19. Mai 1915, Rbl. Nr. 77, 
Seite 384, wird weiter bekannt gegeben, daß Seine Mojestät der Kaiser ent- 
sprechend dem Gedenkblatt für die gefallenen Krieger des preußischen Heeres 
ein Gedenkblatt auch den Angehörigen der gefallenen Krieger der Marine ver- 
leihen wollen. 
Im Bereich des Großherzogtums werden die Gedenkblätter den Ortsobrig- 
keiten der empfangsberechtigten Angehörigen zugehen. Die Aushändigung hat 
zu erfolgen, wie in der oben erwähnten Bekanntmachung vorgeschrieben ist. 
Schwerin, den 3. Juli 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien 
Abteilung für geistliche Angelegenheiten. des Innern. 
Langfeld. L. v. Meerheimb. 
142
	        
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