Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Dekans  und  Stadtpfarrers  in  Münsingen
  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig
zu  melden.  Der  Dekanatsbezirk  befaßt  19  Pfarrorte  mit  13,200  evangelischen  Kirchengenossen,
wovon  1518  in  der  Amtsstadt  wohnen.  Das  verwandelte  Einkommen  der  Stelle  ist  zu
1109  fl.  berechnet.  ·

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrstelle  zu  Mähringen,  Dekanats  Ulm,
baben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Conststorium  vorschriftmäßig  zu  melden.
Die  Parochie  umfaßt  im  Mutterorte  215,  in  dem  Filial  Lehr,  in  welchem  sämtliche  Gottesdienste
  und  Casualien,  wie  in  dem  Mutterorte,  namentlich  auch  neben  den  Sonntagskinderlehren,
  solche  an  Werktagen,  im  Sommer  alle  acht  Tage,  im  Winter  alle  vierzehen.  Tage
zu  halten  sind,  190  Einwohner,  und  ist  mit  einem  nach  Abzug  von  25  fl.  für  Reisekosten
wegen  des  Filials  auf  725  fl.  nach  Sportelpreisen  berechneten  Einkommen  verbunden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrstelle  zu  Höpfigheim,  Dekanats  Marbach,
haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.
  Die  Gemeinde,  mit  welcher  kein  Filial  verbunden  ist,  zählt  993  Einwohner,  und  das
Einkommen  ist,  vorbehältlich  der  Verwandlung  der  ungeeigneten  Einkommenstheile,  welcher
der  neu  anzustellende  Geistliche  si  ch  zu  unterwerfen  hat,  zu  697  fl.  23  kr.  nach  Sportelpreisen
berechnet.

5.))  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Willsbach,  Dekanats  Weinsberg,  welche
im  Mutterorte  1119  und  in  den  Filialien  Neuhaus  und  Zeilhof,  welche  keine  eigene  Kirche
und  Schule  haben,  27  Einwohner  zählt,  und  mit  einem  Einkommen  von  629  fl.  nach  Sportelpreisen
  versehen  ist,  bei  welchem  eine  etwaige  Verwandlung  einzelner  Einkommenstheile
der  neu  anzustellende  Geistliche  sich  gefallen  zu  lassen  hat,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei
dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Gerichts-Aktuarsstelle  in  Rottenburg  haben  sich
innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Tübingen  zu  melden.

6)  Durch  das  Ableben  des  Canzlisten  Hackh  ist  bei  dem  K.  Ober-Tribunal  eine
Canzlistenstelle  in  Erledigung  gekommen,  mit  welcher  vorerst  ein  Gehalt  von  550  fl.
verbunden  ist.  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.
Ober-Tribunal  zu  melden.