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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Dekans und Stadtpfarrers in Münsingen
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig
zu melden. Der Dekanatsbezirk befaßt 19 Pfarrorte mit 13,200 evangelischen Kirchengenossen,
wovon 1518 in der Amtsstadt wohnen. Das verwandelte Einkommen der Stelle ist zu
1109 fl. berechnet. ·
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrstelle zu Mähringen, Dekanats Ulm,
baben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden.
Die Parochie umfaßt im Mutterorte 215, in dem Filial Lehr, in welchem sämtliche Gottesdienste
und Casualien, wie in dem Mutterorte, namentlich auch neben den Sonntagskinderlehren,
solche an Werktagen, im Sommer alle acht Tage, im Winter alle vierzehen. Tage
zu halten sind, 190 Einwohner, und ist mit einem nach Abzug von 25 fl. für Reisekosten
wegen des Filials auf 725 fl. nach Sportelpreisen berechneten Einkommen verbunden.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrstelle zu Höpfigheim, Dekanats Marbach,
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
Die Gemeinde, mit welcher kein Filial verbunden ist, zählt 993 Einwohner, und das
Einkommen ist, vorbehältlich der Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile, welcher
der neu anzustellende Geistliche si ch zu unterwerfen hat, zu 697 fl. 23 kr. nach Sportelpreisen
berechnet.
5.)) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Willsbach, Dekanats Weinsberg, welche
im Mutterorte 1119 und in den Filialien Neuhaus und Zeilhof, welche keine eigene Kirche
und Schule haben, 27 Einwohner zählt, und mit einem Einkommen von 629 fl. nach Sportelpreisen
versehen ist, bei welchem eine etwaige Verwandlung einzelner Einkommenstheile
der neu anzustellende Geistliche sich gefallen zu lassen hat, haben sich binnen vier Wochen bei
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Gerichts-Aktuarsstelle in Rottenburg haben sich
innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden.
6) Durch das Ableben des Canzlisten Hackh ist bei dem K. Ober-Tribunal eine
Canzlistenstelle in Erledigung gekommen, mit welcher vorerst ein Gehalt von 550 fl.
verbunden ist. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K.
Ober-Tribunal zu melden.