Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Orientpolitik  und  Boenische  Krisie.  373

als  nicht  unbedeutend.  In  der  öffentlichen  Meinung  der  beiden  Mächte  entstand
  große  Erregung,  und  Frankreich  nahm,  die  Regierung  an  der  Spitze,
die  heroische  Pose  des  zu  Unrecht  Bedrohten,  aber  zum  Kampfe  Bereiten
an.  Drohungen  lagen  der  deutschen  Regierung  wohl  von  vornherein  sehr
fern,  aber  es  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  sie  zunächst  fest  auftrat  und  dann
eine  nachgiebige  Haltung  einnahm.  Die  Untersuchungen  ergaben,  daß  der
deutsche  Beamte  in  der  Begünstigung  der  Deserteure  über  seine  Befugnisse
  hinausgegangen  war,  während  anderseits  französische  Tätlichkeiten
gegen  den  Beamten  festgestellt  wurden.  Man  übertrug  die  Sache  dem
Haager  Schiedsgerichte,  welches  im  Mai  1909  ein  mehr  zuungunsten  der
deutschen  Sache  neigendes  Urteil  fällte.  Der  Fall  von  Casablanca  war  an
sich  unbedeutend,  wurde  aber,  wie  gesagt,  nicht  sehr  geschickt  behandelt,  besonders
  insofern,  als  man  den  Franzosen  Gelegenheit  zum  Glauben  gab,
die  deutsche  Regierung  habe  erst  gedroht  und  einschüchtern  wollen  und  sei
dann  zurückgewichen.  Das  damalige  Kabinett  Clémenceau  betonte  einmal
über  das  andere,  Frankreich  habe  keine  Furcht,  sondern  sei  zum  Kriege  bereit.
  König  Eduard  von  England  teilte  der  französischen  Regierung  mit:
Großbritannien  sei  zum  Kriege  an  Frankreichs  Seite  entschlossen  wie  1905.

Der  deutschen  Regierung  war  der  Zwischenfall  von  Casablanca  auch
aus  einem  andern  Grunde  höchst  unerwünscht  gewesen:  sie  trug  sich  bereits
im  Sommer  1908  mit  dem  Gedanken,  die  deutsch-französische  Reibungsfläche
  in  Marokko  zu  beseitigen  und  dadurch  bessere  Allgemeinbeziehungen
zwischen  den  beiden  Mächten  zu  schaffen.  Man  glaubte,  dieses  werde  sicher
zu  erreichen  sein,  wenn  die  deutsche  Regierung  auedrücklich  ihre  politische
Deeinteressierung  an  und  in  Marokko  erkläre.  Auf  der  anderen  Seite  hoffte
man  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  mit  Frankreich  einträchtig  zusammen
arbeiten  zu  können  und  so  die  Möglichkeit  einer  fruchtbareren  wirtschaftlichen
  Arbeit  in  Marokko  zu  erbalten  als  bièher.  Die  Bosnische  Krisis
verstärkte  den  deutschen  Wunsch  nach  einer  deutsch-französischen  Berständigung.
  Aur  unterbrochen  durch  die  Casablancasache,  wurden  Verhandlungen
  eingeleitet  und  unter  führender  Mitwirkung  des  späteren
Staatesekretärs  v.  Kiderlen-Waechter  zum  Abschluß  gebracht.  Das  Ergebnis
  der  Berhandlungen  bildete  die  folgende  Vereinbarung,  welche  am
9.  Februar  1000  unterzeichnet  wurde:

„Die  Negierung  der  Französischen  Republik  und  die  deutsche  Reichs--regierung
  haben,  von  dem  gleichen  Bestreben  bewegt,  die  Ausführung  der
Akte  von  Algeciras  zu  erleichtern,  vereinbart,  die  Tragweite,  die  sie  ihren
Bestimmungen  beilegen,  näher  zu  bestimmen,  in  der  Absicht,  für  die  Zukunft
  jede  Ursache  eines  Mißverständnisses  zwischen  ihnen  zu  vermeiden.
Infolgedessen  erklären  die  Regierung  der  Französischen  Republik  in  voller
Hingabe  an  die  Integrität  und  die  Unabhängigkeit  des  Scherifischen  Reiches