Nr. 168. 1916. 1037
3. Transporte von Weißkohl, deren Führer sich nicht im est der vorbezeichneten
Papiere befinden werden geißleden und dem nächsten Kommissionär der Reichsstelle
für Gemüse und Obst überwiesen. ""
Die Bezahlung erfolgt durch den Kommissionär, in dessen Bezirk der Verkäufer
wohnt, gegen Vorlegung des Duplikats des Frachtbriefs oder anderer Transport-
papiere (Ladeschein, Pontosfement usw.). · » ·
Soweit in diesen Papieren nicht eine Bescheinigung über die Auflieferung der
Sendung enthalten ist, erfolgt die Bezahlung erst nach Ankunft der Ware am Be-
stimmungsort. 6§5
Anträge auf Belieferung mit Weißkohl sind, soweit der Kohl zu Sauerkraut ver-
arbeitet werden soll, an die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut G. m. b. H., Berlin W. 57,
Potsdamer Straße 75, soweit er zu Dörrgemüse verarbeitet werden soll, an die Kriegs-
gesellschaft für Dörrgemüse G. m. b. H., Berlin W. 57, Potsdamer Straße 75, im
übrigen an die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, G. m. b. H.,
Berlin W. 57, Posdamer Straße 75 — Einkaufsabteilung — zu richten.
Berlin, den 21. Oktober 1916.
Reichsstelle für Gemüse und Obst.
(gez.) Tenge.
Anlage.
Mecklenburg-Schwerin.
Nr. Bezirk Name und Wohnort der Kommissionäre.
100 Grevesmühlen Aushebungsbezirk Karl Diekmann, Grevesmühlen.
101 Wismar » Gärtnereizentrale Wismar
102 Doberan « Gärtnereizentrale Wismar
103 Rostock ,, Plantagenbesitzer Herm. Krause, Sanitz
104 Ribnitz » Plantagenbesitzer Herm. Krause, Sanitz
(3) Bekanntmachung vom 25. Oktober 1916, betreffend Regelung des Milch-
verkehrs.
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu
Schwerin vom 23. Oktober 1916 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis
gebracht. .
Schwerin, den 25. Oktober 1916.
Großherzoglich Mecklenburgis ches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb. 210“