Contents : Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung.

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Nun  gilt's  ein  neues  Bilden;  O  komm  in  unsre  Säle,

so  komm  in  deiner  Kraft  in  unfre  Schulen  komm,

aus  himmlischen  Gefilden  mit  rechter  Treu  uns  stähle
zur  Erde,  Wissenschaft!  und  mach'  uns  wieder  fromm!
Man  soll  dich  treulich  pflegen,  Frisch  auf,  du  Bürgerjugend,
du  teures  Erb’  und  Gut,  in  Waffen  tummle  dich!

daß  noch  im  Vätersegen  Das  heiß'  ich  rechte  Tugend,
der  freie  Enkel  ruht.  zu  kämpfen  männiglich.

Aber  freilich  das  alles  waren  Höhepunkte  der  Begeisterung.  In
den  weiten  Kreisen  der  Bürgerschaft  sah  es  anders  aus.  Hier  verstand
man  die  Bedeutung  der  Städteordnung  keineswegs.  Es  war  so,  auch
diese  Reform  hat  der  Nation  durch  Befehl  ihres  Königtums  gegen  ihren
Willen  geradezu  aufgezwungen  werden  müssen.  Daß  der  Adel  und  auch
die  alte  Schule  des  Beamtentums  über  die  republikanischen  Grundsätze  der
Städteordnung  unwillig  waren,  haben  wir  schon  gesehen;  fast  erschrocken  vernahmen
  sie,  daß  einer  der  ersten  Staatsbeamten,  der  Präsident  von  Gerlach
die  Wahl  zum  Oberbürgermeister  von  Berlin  angenommen  habe.  Aus
Beamtenkreisen  ließ  sich  eine  Stimme  in  Berlin  also  vernehmen:

„Der  monarchische  Staat  läuft  Gefahr,  seine  Verfassung  zu  verlieren,  wenn
er  dem  Volk  ohne  alle  Vorbereitung  ein  republikanisches  Administrationsverfahren
einräumen  will.  Das  Volk,  welches  bisher  immer  am  Gängelbande  geleitet

wurde,  kann  nicht  auf  einmal  allein  stehen,  geschweige,  daß  es  auf  rauhen  und
ungebahnten  Wegen  allein  gehen  werde,  ohne  zu  fallen.“

Und  ein  Berliner  Stadtsyndikus  sagt  entsetzt:  „Ich  meinerseits  möchte
dort  nicht  Bürger  heißen,  viel  weniger  sein.“  Und  eine  andere  Stimme:
„Warum  das  städtische  Regiment  wieder  größtenteils  in  die  Hände  der  Bürger
geben?  Wieviel  Patrioten  gibt  es  denn,  die  ihr  eigenes  Wohl  um  des  allgemeinen

Besten  willen  fortwährend  hintenansetzen,  und  wieviel  sind  denn  in  der  Lage,  auch
beim  besten  Willen  es  tun  zu  können?“

Aber  auch  in  den  breiten  Kreisen  der  Bürgerschaft  herrschte  bei
dem  völlig  ermatteten  Gemeinsinn  eine  arge  Gleichgültigkeit  und  die
Furcht,  daß  die  neue  Ordnung  Ungelegenheiten  bereiten  und  Zeitverlust
mit  sich  bringen  könne.  6

In  der  Tat,  welche  mächtige  Anspannung  aller  Kräfte  des  Idealismus,
  welcher  unerschrockene  Glaube  an  die  lebenweckende  Kraft  der
Freiheit  hatte  bei  jenen  Männern  dazu  gehört,  dem  Bürgertum  die
Gabe  zu  bieten,  die  dazu  bestimmt  sein  sollte,  es  wieder  auf  die  Stufe
seiner  einstigen  stolzen  Größe  emporzuheben.

Bei  der  geschilderten  Sachlage  ist  es  nur  zu  verständlich,  daß  man
weder  in  den  neuen  Magistraten  noch  in  den  Stadtverordnetenkreisen  den
Geist  der  neuen  Ordnung  recht  verstand.  In  Breslau  betonte  der  Obersyndikus
  bei  der  Einführung  der  Stadtverordneten,  „daß  der  Magistrat
die  allein  ausführende  Behörde“,  daß  er  „Achtung,  Vertrauen  und  Gehorsam“
  zu  fordern  berechtigt  sei.  Gehorsam  —  ohne  diesen  konnten