Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar. 172. *2 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 8. November 1916. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. 4u Bekanntmachung, betreffend Erntearbeiten. (2) Bekanntmachung, 
betreffend Verbot des Verkaufs von landwirtschaftlichem Inventar. 
(3) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Präsidenten 
des Kriegsernährungsamtes vom 26. Oktober d. J. über Höchstpreise für 
Rüben. (4) Bekanntmachung, betreffend Aufhebung des Höchstpreises 
für Peru Guano. (5) Bekanntmachung, betreffend Verkehr mit Kriegs- 
gefangenen. (6) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage 1 
der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefähr- 
licher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 3. November 1916, betreffend Erntearbeiten. 
Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des stellvertretenden General- 
kommandos IX. Armeekorps zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen Kennt- 
nis gebracht, mit dem Bemerken, daß die Verordnung vom 24. Juli 1916 im 
Regierungs-Blatt S. 711 bekannt gemacht ist. 
Schwerin, den 3. November 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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