Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 175. 1916. 1095 
dem mutmaßlichen Bedarf vom Großherzoglichen Statistischen Amte unmittel- 
bar rechtzeitig vor der Zählung zugefertigt werden. Sollten einzelnen Gemeinde- 
vorständen bezw. Ortsvorstehern und ritterschaftlichen Ortsobrigkeiten die For- 
mulare überhaupt nicht oder nicht in genügender Anzahl zugegangen sein, so 
haben sie sich dieserhalb an das Großherzogliche Statistische Amt in Schwerin zu 
wenden. 
Eine Veröffentlichung von Zählungsergebnissen ist nicht gestattet. 
Die Viehzählung vom 1. Dezember 1916 tritt für diesen Termin an die 
Stelle der durch die Bekanntmachung vom 2. Juni 1916 (Rbl. Nr. 86) ange- 
ordneten vierteljährlichen Viehbestandsanzeige; ihre Ergebnisse sind daher in 
die nach Ziffer II dieser Bekanntmachung zu führenden Viehbestandsverzeichnisse 
einzutragen. Die späteren vierteljährlichen Viehbestandsanzeigen bleiben auf- 
recht erhalten. 
Schwerin, den 10. November 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Mit dieser Nr. 175 wird ausgegeben: Nr. 255 des Reichs-Gefetzblatts von 1916. 
246
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.