Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

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1142 Nr. 182. 1916. 
Anlage A. 
Schwerstarbeiter. 
1. Bergarbeiter unter Tage, einschließlich der mittleren und unteren Gruben- 
beamten (Fahrhäuer, Steiger, Fahr-, Wetter= und Obersteiger), soweit sie unter 
Tage beschäftigt sind. « 
. Die an den Koksöfen (Arbeiter in Gasanstalten sind wie Arbeiter an Koksöfen 
zu behandeln), Eisenerzröstöfen und in Brikettfabriken beschäftigten Arbeiter, 
soweit sie der Einwirkung der Gase, des Rauches und der Hitze der Ofen un- 
mittelbar ausgesetzt sind. 
Feuerarbeiter in der Eisenindustrie, insbesondere 
a) von den Arbeitern an den Hochöfen: Ecz und Kokgfahrer Gichter, Schmelzer, 
Schlackenarbeiter und sonstige Ofenarbeiter, sowie ießbettmacher und Ar- 
beiter bei den Winderhitzern; 
b) von den Arbeitern in den Stahlwerken: Arbeiter an Generatoren, Kon- 
vertern, Martinöfen, Tiegel= und Elektrostahlöfen; ferner Gießgruben= und 
Wärmegrubenarbeiter, Kranführer in Ofen= und Gießhallen und über den 
Wärmgruben; 
c) von den Arbeitern in Walz-, Hammer= und Preßwerken: Walzer und Ar- 
beiter an Schweiß-, Wärm= und Glühöfen, Arbeiter an Hämmern, Pressen 
sowie Arbeiter an Sägen, Scheren, Richtmaschinen, soweit sie an warmem 
Metall arbeiten; 
d) von den Arbeitern in Eisen= und Stahlgießereien solche, die unter großer 
Hitze oder schädlichen Gasen besonders zu leiden haben. 
Arbeiter in der Waffen= und Munitionsindustrie, die den unter 3 aufgeführten 
Arbeiterkategorien entsprechen, insbesondere Arbeiter an Pressen, Wärm= und 
Glühöfen, sowie in der Härterei und Vergüterei. 
Arbeiter in Zink-, Kupfer-, Aluminium= und sonstigen Metallhütten und Metall- 
gießereien, soweit ihre Arbeit der Arbeit der unter 3 aufgeführten Arbeitergruppen 
gleicht; Ofenarbeiter in Zinkweißfabriken. 
. In Kalk= und Dolomitbrennereien, Zementfabriken, in der Tonwarenindustrie 
(Porzellan-, Steinzeug-, Steingutfabriken, Ziegeleien und Fabriken feverester 
Produkte, einschließlich Asbestglühereien) und in Glashütten, soweit diese Indu- 
strien für den Kriegsbedarf arbeiten: Arbeiter, die unter großer Hitze oder schäd- 
lichen Gasen besonders zu leiden haben. 
In der Maschinen-, Metall= und Kleineisenindustrie, sowie in Eisenbahnwerk- 
stätten, Brückenbauanstalten und Seeschiffswerften, soweit diese Industrien für 
den Kriegsbedarf arbeiten und soweit ihre Arbeiter nicht schon unter die auf- 
geführten Gruppen fallen: Ofen= und Hammerleute, Schmiede, Kesselschmiede, 
Warmnieter und Beizer für schwere Gegenstände.
	        
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