Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar. 195. 1205 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 18. Dezember 1916. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den Berkehr mit Tauben. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung der Landes- 
behörde für Volksernährung vom 24. August 1916 über die Regelung 
des Verkehrs und Verbrauchs von Speisefetten. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 15. Dezember 1916, betreffend den Berkehr mit 
Tauben. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Juni d. Is., betreffend 
den Verkehr mit Tauben, Rbl. Nr. 101 S. 595, wird nachstehende Bekannt- 
machung des Königlichen stellv. Generalkommandos des IX. Armeekorps zu 
Altona vom 7. d. Mts., betreffend Anderung zur Verordnung, betreffend den 
Verkehr mit Tauben vom 22. Juni 1916, hiermit zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Ande- 
ing innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen. 
Die in Bezug genommenen „Erläuterungen zur Verordnung, betreffend 
den Verkehr mit Tauben“ sind den Ortsobrigkeiten am 3. Juli d. Is. in je 
einem Abdruck von hier aus zugefertigt worden. 
Schwerin, den 15. Dezember 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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