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Verpflichtung hierzu aus dem Pariser Frieden: dieser habe
keineswegs bestimmt, daß alle Staaten und Völker in Eine
Masse zusammengeworfen werden sollten, um dann nach be-
stimmten, von politischen Arithmetikern berechneten Proportionen
wieder vertheilt zu werden. 1)
Zwar sagte sich auch Talleyrand nicht vollständig von der
überlieferten und von allen Gesandten des Wiener Congresses
um die Wette geltend gemachten Lehre des europäischen Gleich-
gewichts los; aber er stand. nicht an, das Verlangen derjenigen,
welche ein europäisches Gleichgewicht durch eine ohne Rücksicht
auf bestehende Rechte ausgeführte Vertheilung der Länder
Europas herzustellen gedachten, als revolutionär und deshalb
verwerflich zu bezeichnen. Nur für die Vertheilung der wirk-
lich herrenlosen Länder sollte nach ihm das Princip des Gleich-
gewichts der Gewalten maßgebend sein. 2)
Talleyrand ging sogar noch weiter: er begnügte sich nicht
mit der Forderung, daß die Wiedererrichtung der gestörten
europäischen Ordnung nur unter strengster Wahrung der frühern
Rechte erfolgen solle; er verlangte, daß der Wiener Congreß
ausdrücklich die Restauration der durch die Revolution und
ihren Erben verletzten und außer Geltung gesetzten Rechte als
das leitende Princip seiner ganzen Thätigkeit anerkenne ?) und
so die Möglichkeit einer planmäßigen Vernichtung aller staat-
lichen und dynastischen Neubildungen seit dem Ausbruch der
(Klüber, a. a. O., VII, 49): „II lui (à la France) restait à desirer
que loeuvre de la restitution s'accomplit pour toute IEurope
comme pour elle, que partout et pour jamais Pesprit de revolution
Cessät, que tout droit legitime füt rendu sacré.“
1) Ebendas., S. 50.
2) Ebendas., S. 50.
5!) Ebendas., S. 49, 50.