Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

1256 Nr. 204. 1916. 
sonen anzusehen. Schwer arbeiter können Zusatzfettkarten nicht erhalten. 
III. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1917 in Kraft. 
Schwerin, den 22. Dezember 1916. 
Landesbehörde für Volksernährung. 
Stratmann. v. Böhl. Capobus. 
— II. Als Schwerstarbeiter sind nur die in der Anlage B aufgeführten Per- 
Anlage A. 
(Farbe weiß.) 
Zusatzfettkarte Ur. 
  
  
Gültig für die Zeit vom bis 
Stammabschnitt. 
Karte und Marken sind Stempel 
nicht übertragbar. der Ausgabestelle. 
Zusatzfettmarke Zusatzfettmarke 
Gültig für die Zeit Gültig für die Zeit 
vom bis vom bis 
Zusatzfettmarke. Zusatzfettmarke 
Gültig für die Zeit Gültig für die Zeit 
  
bis · bis
	        
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