Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 206. 1265 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum. Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 29. Dezember 1916. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen des Bundes- 
rats zum Reichs-Besitzsteuergesetz und zum Reichs-Kriegssteuergesetz. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Vollzugsvorschriften zum Reichs-Besitz- 
steuergesetz und zum Reichs-Kriegssteuergesetz. 
  
(1) Bekanntmachung vom 27. Dezember 1916, betreffend Ausführungsbestim- 
mungen des Bundesrats zum Reichs-Besitzsteuergesetz und zum Reichs-Kriegs- 
steuergesetz. 
In der Anlage werden die vom Bundesrate zum Reichs-Besitzsteuergesetze vom 
3. Juli 1913 und zum Reichs-Kriegssteuergesetze vom 21. Juni 1916 erlasse- 
nen Ausführungsbestimmungen bekannt gegeben. 
Dabei wird bemerkt, daß dem § 6 des Kriegssteuergesetzes nachträglich noch 
folgende Absätze 2 und 3 beigefügt worden sind: 
„Ferner sind noch nicht fällige Ansprüche aus während des Ver- 
anlagungszeitraums eingegangenen Lebens-, Kapital= und Renten- 
versicherungen mit der vollen Summe der eingezahlten Prämien oder 
Kapitalbeiträge anzusetzen, falls die jährliche Prämienzahlung den 
Betrag von eintausend Mark oder die einmalige Kapitalzahlung den 
Betrag von dreitausend Mark übersteigt. 
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