Full text : Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

394  Schwarz  —  Schwarzburg.

seiner  Mitglieder  stieg  auf  32.  Doch  unterlagen
  die  Städte  24.  auf.  1388  bei  Döffingen
  der  vereinigten  Macht  des  Grafen
Eberhardl  V.  von  Württemberg,  des  Pfalzgrafen
  Ruprecht  und  des  Burggrafen  Friedrich
  von  Nürnberg.  König  Wenzel,  der
sich  in  der  Heidebergg  Einung«  1384
an  die  Spitze  der  schwäbischen  Städte  gestellt
  hatte,  bewog  1389  den  größten  Teil
der  Bundesmitglieder  zur  Teilnahme  am
Landfrieden  von  Eger;  damit  erreichte  der
Bund  sein  Ende.

Schwarz,  Berthold,  ein  Franziskanermönch
  aus  Freiburg,  der  eigentlich
Anklitzen  **  en  und  neben  seinem
Klosternamen  Berthold  den  Beinamen  S.
wegen  der  eifrigen  Beschäftigung  mit  chemischen
  Arbeiten  erhalten  haben  soll,  erfand
  angeblich  um  1259  (nach  andern  um
1320  oder  1354)  das  Schießpulver.  Einige

nennen  S.  einen  Mainzer,  andre  einen  1

mürmberger  Franziekaner:  einige  lassen
ihn  seine  E  ndung  zu  Goslar,  andre  zu
Köln  machen.  1853  wurde  ihm  in  Freiburg
  ein  Denkmal  errichtet.
chwarzburg,  siei  deutsche  Fürstentümer
  (S.-Rudolstadt  und  S.-Sondershausen),
  deren  Gebiet  aus  zwei  getrennten
  Teilen,  nämlich  aus  deram  Thüringer
  Wald  gelegenen  und  von  Preußen,
Sachsen-Weimar,  Sachsen-Gotha,  Sachsen-Meiningen
  und  Reußbegrenzten  Oberherrschaft
  und  aus  der  von  der  preußischen
Provinz  Sachsem  umschlossenen  Unterherrschaft,
  besteht.  Im  Mittelalter  war
es  eine  Grafschaft,  die  nach  der  an  der
Schwarza  belegenen  Burg  S.  benannt
ward.  Dieselbe  war  schon  im  12.  Jahrh.
im  Besitz  der  Vorfahren  des  heutigen  fürstlichen
  Geschlechts,  das  sich  von  einem  thüringischen
  Grafen  Günther  ableitet,  den
Bonifacius  im  8.  Jahrh.  zum  Christentum
bekehrte.  Die  Grafen  von  S.,  aus  deren
Mitte  einer,  Günther  XXI.,  1349  zum
deutschen  König  gewählt  warb  (s.  Günther
  1),  spalteten  sich  bald  in  mehrere
Linien,  von  denen  nur  die  Linie  S.  Arnstadt
  (gestiftet  1526)  allein  übrig  blieb.
Während  Johann  Günther  (gest.  1586)
diese  Hauptlinie,  welche  später  S=  Sondershausen
  genannt  wurde,  fortsetzte,
begründete  sein  jüngerer  Bruder,  Albert

(gest.  1605),  infolge  der  Teilung  von  1584
die  Linie  S.-Rudolstadt.

Die  Hauptlinie  S.-Arnstadt  (Sondershausen)g
  zerfiel  1642  durch  Teilung
in  die  Zweige  Arnstadt,  Sondershausen
  und  Ebeleben.  Während  die
beiden  andern  1669  und  1681  erloschen,
setzte  sich  die  LVinie  S.-Sondershausen,
welche  1642  von  Anton  Günther  Ertt.
1666)  gestiftet  ward,  fort.  Christian  Wilhelm
  (gest.  1721)  wurde  1697  in  den  Fürstenstand
  erhoben,  ebenso  1709  sein  Bruder
  Anton  Günther,  der  in  Arnstadt  eine
Seitenlinie  begründet  hatte,  die  aber  mit
seinem  Tod  (1716)  erlosch.  Die  Einführung
  des  Erstgeburtsrechts  1731  durch
Fürst  Günther  I.  (gest.  1740)  verhinderte
weitere  Teilun  gen.  Als  sein  Bruder  und
Nachfolger  Heinrich  1758  kinderlos  starb,
folgie  beider  Neffe  Christian  Günther  (gest.

794).  Des  letztern  Sohn  Günther  II.
(gest.  1837)  erlangte  durch  seinen  Beitritt
zum  Rheinbund  die  Souveränität  und
trat  1815  dem  Deutschen  Bund  bei.  Nachdem
  er  1830  vergebens  eine  Verfassung
einzuführen  versucht  hatte,  dankte  er  19.
Aug.  1835  ab  und  hatte  seinen  Sohn  Günther
  Friedrich  Karl  (s.  Günther  2)  zum
Nachfolger.  Dieser  erließ  24.  Sept.  1841
eine  Verfassung,  welche  aber  1849  und  zuletzt
  8.  Juli  1857  abgeändert  wurde.  Trotz
mannigfacher  Reformen  brachen  1848  im

ürstentum  Unruhen  aus,  welche  zur  Folge

tten,  daß  im  Herbste  die  Obe  chaft
von  sächsischen,  die  Unterherrschaft  von
preußischen  Truppen  besetzt  wurde.  Im
Konflikt  zwischen  Osterreich  und  Preußen
stellte  sich  S.-Sondershausen  auf  die  Seite
Preußens  und  schloß  sich  dem  Bundesbeschluß
  vom  14.  Juni  1866  nicht  an.
Dann  trat  es  dem  Norddeutschen  Bund
bei  und  überließ  1867  die  Militärhoheit
an  Preußen.  Günther  Friedrich  Karl
legte  17.  Juli  1880  die  Regierung  nieder
und  hatte  seinen  Sohn  Karl  Günther  (s.
Karl  19)  zum  Nachfolger.

Die  Linie  S.-Rudolstadt,  von  Graf
Albert  (gest.  160  5)  gegründet,  nahm  1711
unter  Ludwig  Friedrich  I.  (gest.  1718)
die  fürstliche  Würde  an,  nachdem  dieselbe
  schon  1697  auch  dieser  Linie  verliehen
war.  Fürst  Ludwig  Friedrich  II.  (1793—