394 Schwarz — Schwarzburg.
seiner Mitglieder stieg auf 32. Doch unterlagen
die Städte 24. auf. 1388 bei Döffingen
der vereinigten Macht des Grafen
Eberhardl V. von Württemberg, des Pfalzgrafen
Ruprecht und des Burggrafen Friedrich
von Nürnberg. König Wenzel, der
sich in der Heidebergg Einung« 1384
an die Spitze der schwäbischen Städte gestellt
hatte, bewog 1389 den größten Teil
der Bundesmitglieder zur Teilnahme am
Landfrieden von Eger; damit erreichte der
Bund sein Ende.
Schwarz, Berthold, ein Franziskanermönch
aus Freiburg, der eigentlich
Anklitzen ** en und neben seinem
Klosternamen Berthold den Beinamen S.
wegen der eifrigen Beschäftigung mit chemischen
Arbeiten erhalten haben soll, erfand
angeblich um 1259 (nach andern um
1320 oder 1354) das Schießpulver. Einige
nennen S. einen Mainzer, andre einen 1
mürmberger Franziekaner: einige lassen
ihn seine E ndung zu Goslar, andre zu
Köln machen. 1853 wurde ihm in Freiburg
ein Denkmal errichtet.
chwarzburg, siei deutsche Fürstentümer
(S.-Rudolstadt und S.-Sondershausen),
deren Gebiet aus zwei getrennten
Teilen, nämlich aus deram Thüringer
Wald gelegenen und von Preußen,
Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen
und Reußbegrenzten Oberherrschaft
und aus der von der preußischen
Provinz Sachsem umschlossenen Unterherrschaft,
besteht. Im Mittelalter war
es eine Grafschaft, die nach der an der
Schwarza belegenen Burg S. benannt
ward. Dieselbe war schon im 12. Jahrh.
im Besitz der Vorfahren des heutigen fürstlichen
Geschlechts, das sich von einem thüringischen
Grafen Günther ableitet, den
Bonifacius im 8. Jahrh. zum Christentum
bekehrte. Die Grafen von S., aus deren
Mitte einer, Günther XXI., 1349 zum
deutschen König gewählt warb (s. Günther
1), spalteten sich bald in mehrere
Linien, von denen nur die Linie S. Arnstadt
(gestiftet 1526) allein übrig blieb.
Während Johann Günther (gest. 1586)
diese Hauptlinie, welche später S= Sondershausen
genannt wurde, fortsetzte,
begründete sein jüngerer Bruder, Albert
(gest. 1605), infolge der Teilung von 1584
die Linie S.-Rudolstadt.
Die Hauptlinie S.-Arnstadt (Sondershausen)g
zerfiel 1642 durch Teilung
in die Zweige Arnstadt, Sondershausen
und Ebeleben. Während die
beiden andern 1669 und 1681 erloschen,
setzte sich die LVinie S.-Sondershausen,
welche 1642 von Anton Günther Ertt.
1666) gestiftet ward, fort. Christian Wilhelm
(gest. 1721) wurde 1697 in den Fürstenstand
erhoben, ebenso 1709 sein Bruder
Anton Günther, der in Arnstadt eine
Seitenlinie begründet hatte, die aber mit
seinem Tod (1716) erlosch. Die Einführung
des Erstgeburtsrechts 1731 durch
Fürst Günther I. (gest. 1740) verhinderte
weitere Teilun gen. Als sein Bruder und
Nachfolger Heinrich 1758 kinderlos starb,
folgie beider Neffe Christian Günther (gest.
794). Des letztern Sohn Günther II.
(gest. 1837) erlangte durch seinen Beitritt
zum Rheinbund die Souveränität und
trat 1815 dem Deutschen Bund bei. Nachdem
er 1830 vergebens eine Verfassung
einzuführen versucht hatte, dankte er 19.
Aug. 1835 ab und hatte seinen Sohn Günther
Friedrich Karl (s. Günther 2) zum
Nachfolger. Dieser erließ 24. Sept. 1841
eine Verfassung, welche aber 1849 und zuletzt
8. Juli 1857 abgeändert wurde. Trotz
mannigfacher Reformen brachen 1848 im
ürstentum Unruhen aus, welche zur Folge
tten, daß im Herbste die Obe chaft
von sächsischen, die Unterherrschaft von
preußischen Truppen besetzt wurde. Im
Konflikt zwischen Osterreich und Preußen
stellte sich S.-Sondershausen auf die Seite
Preußens und schloß sich dem Bundesbeschluß
vom 14. Juni 1866 nicht an.
Dann trat es dem Norddeutschen Bund
bei und überließ 1867 die Militärhoheit
an Preußen. Günther Friedrich Karl
legte 17. Juli 1880 die Regierung nieder
und hatte seinen Sohn Karl Günther (s.
Karl 19) zum Nachfolger.
Die Linie S.-Rudolstadt, von Graf
Albert (gest. 160 5) gegründet, nahm 1711
unter Ludwig Friedrich I. (gest. 1718)
die fürstliche Würde an, nachdem dieselbe
schon 1697 auch dieser Linie verliehen
war. Fürst Ludwig Friedrich II. (1793—