Full text : Amtliche Kriegsdepeschen Band 1 (1)

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einem  gewissen  Milan  Ciganovic  und  Trifko  Grabez  unter  Beihilfe  des  Majors  Voja
Tanklosie  ausgeheckt.

2.  Die  sechs  Bomben  und  vier  Browningpistolen,  deren  sich  die  Verbrecher  als
Werkzeuge  bedienten,  wurdem  dem  Princip,  Gabrinovic  und  Grabez  in  Belgrad  von
einem  gewissen  Milan  Ciganovic  und  dem  Major  Voja  Tankkosic  verschafft  und  übergeben.

3.  Die  Bomben  sind  Handgranaten,  die  dem  Waffendepot  der  serbischen  Armee
in  Kragujevac  entstammen.

4.  Um  das  Gelingen  des  Attentats  zu  sichern,  unterwies  Milan  Ciganovic  den
Princip,  den  Gabrinovic  und  Grabez  in  der  Handhabung  der  Granaten  und  gab  in
einem  Walde  neben  dem  Schießfelde  von  Topschider  dem  Princip  und  Grabez  Unterricht
  im  Schießen  mit  Browningpistolen.

5.  Um  dem  Princip,  Gabrinovic  und  Grabez  den  Übergang  über  die  bosnischherzegowinische
  Grenze  und  die  Einschmuggelung  ihrer  Waffen  zu  ermöglichen,  wurde
ein  ganzes  geheimes  Transportsystem  durch  Ciganovic  organisiert.  Der  Eintritt  der
Verbrecher  samt  ihren  Waffen  nach  Bosnien  und  der  Herzegowina  wurde  von  den
Grenzhauptleuten  von  Schabatz  (Rade  Popovic)  und  Loznica  sowie  von  den  Zollorganen
  Rudivoj  Grbie  von  Loznica  mit  Beihilfe  mehrerer  anderer  Personen  durchgeführt.



II.  Die  serbische  Note.
(Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung  vom  29.  Juli  1914.)

Wien,  27.  Juli.  Die  Note  der  Königlich  Serbischen  Regierung  vom  12./25.  Juli
1914  lautet  in  dentscher  Übersetzung  wie  folgt:

Die  Königliche  Regierung  hat  die  Mitteilung  der  k.  und  k.  Regierung  vom
10.  d.  M.  erhalten  und  ist  überzeugt,  daß  ihre  Antwort  jedes  Mißverständnis  zerstreuen
wird,  das  die  freundnachbarlichen  Beziehungen  zwischen  der  österreichischen  Monarchie
und  dem  Königreich  Serbien  zu  stören  droht.

Die  Königliche  Regierung  ist  sich  bewußt,  daß  der  großen  Nachbarmonarchie
gegenüber  bei  keinem  Anlaß  jene  Proteste  erneuert  wurden,  die  seinerzeit  sowohl  in
der  Skupschtina  als  auch  in  Erklärungen  und  Handlungen  der  verantwortlichen  Vertreter
  des  Staates  zum  Ausdruck  gebracht  wurden  und  die  durch  die  Erklärung  der
Serbischen  Regierung  vom  18.  März  1909  ihren  Abschluß  gefunden  haben,  sowie
weiter,  daß  seit  jener  Zeit  weder  von  den  verschiedenen  einander  folgenden  Regierungen
des  Königreichs  noch  von  deren  Organen  der  Versuch  unternommen  wurde,  den  in
Bosnien  und  der  Herzegowina  geschaffenen  politischen  und  rechtlichen  Zustand  zu  ändern.
Die  Königliche  Regierung  stellt  fest,  daß  die  k.  und  k.  Regierung  in  dieser  Richtung
keinerlei  Vorstellung  erhoben  hat,  abgesehen  von  dem  Falle  eines  Lehrbuches,  hinsichtlich
  dessen  die  k.  und  k.  Regierung  eine  vollkommen  befriedigende  Aufklärung  erhalten
hat.  Serbien  hat  während  der  Dauer  der  Balkankrise  in  zahlreichen  Fällen  Beweise
für  seine  pazifistische  und  gemäßigte  Politik  geliefert,  und  es  ist  nur  Serbien  und  den
Opfern,  die  es  ausschließlich  im  Interesse  des  europäischen  Friedens  gebracht  hat,  zu
danken,  wenn  dieser  Friede  erhalten  geblieben  ist.