Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nachweisung der zurückgezahlten Beträge 
  
Die Zurückzahlung ist an- 
Augewiesener Betrag 
  
r gewiesen durch: Der zurückzuzahlende der Zurückzahlung 
ag " Betrag ist verein. Name, Stand und 
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