232 Das Verfassungsrecht. § 39
einigung der Fürstentümer mit Preußen konnte daher nur durch ein
besonderes Gesetz erfolgen, welches am 12. März 1850 zustande kam,).
2. Zur Anlegung eines Kriegshafens an der Nordsee trat
Oldenburg an Preußen durch Staatsvertrag vom 20. Juli 1853 und
Nachtrag dazu vom 1. Dezember 18536) zwei Gebietsteile am Eingange
des Jadebusens ab. Dieser Staatsvertrag wurde von den beiderseitigen
Volksvertretungen genehmigt, und die Genehmigung in dem
Besitzergreifungspatente vom 5. November 18542), welches die Vereinigung
des Jadegebietes mit der preußischen Monarchie aussprach,
beurkundet.
3. Die völkerrechtlich durch Eroberung der preußischen Staatsgewalt
unterworfenen, bisher selbständigen Staaten, das Königreich
Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau und die
freie Stadt Frankfurt a. M., sind durch Gesetz vom 20. September
18668) mit der preußischen Monarchie vereinigt worden und bilden
seitdem einen integrierenden Bestandteil des Staatsgebietes. Dagegen
ist für die übrigen, im Jahre 1866 Preußen einverleibten Gebiete
völkerrechtlicher Erwerbstitel der Friedensvertrag mit den bisherigen
Besitzern bzw. Mitbesitzern. In dem Wiener Frieden vom 30. Olltober
1864°f) hatte König Christian IX. von Dänemark auf die Herzogtümer
Schleswig-Holstein und Lauenburg, sowie einige dänische
Enklaven, welche gegen schleswiger Landstriche ausgelauscht wurden,
verzichlet zugunsten des Königs von Preußen und des Kaisers von
Oeslerreich. Nachdem Lauenburg schon vorher an den König von
Preußen allein überlassen war, leistete Oesterreich zugunsten Preußens
in Art. V des Prager Friedens auf seine Mitlbesitzrechte Verzicht.
Das holsteinische Amt Ahrensboeck wurde demnächst durch Vertrag
vom 27. September 1866 an Oldenburg abgetreten. Endlich hatte
Bayern in dem Friedensvertrage vom 22. August 186610) sowie
Hessen in dem Friedensvertrage vom 3. September 1866 11) verschiedene
kleinere Gebietsteile an Preußen abgetreten, Bayern das
Bezirksamt Gersfeld, den Landgerichtsbezirk Orb ohne Aura und die
6) A. a. O.
6) G.-S. 1854, S. 65 ff.
7) S.-S. 1854, S. 693.
8) G.-S. 1866, S. 555.
") Aegidi und Klauhold, Staatsarchiv, Bd. 7, S. 322.
10) Aegidi und Klauhold, Staatsarchiv, Bd. 11, S. 188.
11) A. a. O. S. 190.