Anhang. 219
Eingaben sind dem Departement unmittelbar
zuzuleiten. Die Zuständigkeit der stellvertretenden
Generalkommandos wird hierdurch nicht berührt.
Grundsätzliche Fragen der Zusammenlegung, Einschränkung
oder Stillegung von Betrieben sind dem
Kriegsamt (Stab) vorzulegen.
3. Schriftstücke nicht grundsätzlicher Natur sind unmittelbar
an die Stellen zu adressieren, denen die
Bearbeitung der einzelnen Sachgebiete übertragen
ist.
Die danach zu wählenden Adressen sind:
a) Kriegs-Ersatz= und Arbeits-Departement (E. D.)
siehe unter 2.
b) Waffen= und Munitions--Beschaffungs-Amt
(Wumba), Berlin W. 15, Lietzenburger Straße
18—20.
Tc) Kriegs-Rohstoff-Abteilung (KRA), Berlin SW.
48, Verl. Hedemannstr. 7—12.
d) Abteilung für Ein= und Ausfuhr (A 8), Berlin
W. 35. Potsdamerstraße 1210.
e) Abteilung für Volksernährung (B 6), Berlin W.
9, Leipziger Platz 13.
Wie beim Kriegsamt selbst, ist auch bei seinen Abteilungen
der Geschäftskreis ständig im Wachsen begriffen.
So hat sich namentlich das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt
weit über seine ursprünglichen Zwecke hinaus
entwickelt. Nach Aufnahme der Feldzeugmeisterei und
der Fabrikenabteilung des Kriegsministeriums gliederte es
sich folgendermaßen: