Full text : Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

Anhang.  219

Eingaben  sind  dem  Departement  unmittelbar
zuzuleiten.  Die  Zuständigkeit  der  stellvertretenden
Generalkommandos  wird  hierdurch  nicht  berührt.
Grundsätzliche  Fragen  der  Zusammenlegung,  Einschränkung
  oder  Stillegung  von  Betrieben  sind  dem
Kriegsamt  (Stab)  vorzulegen.

3.  Schriftstücke  nicht  grundsätzlicher  Natur  sind  unmittelbar
  an  die  Stellen  zu  adressieren,  denen  die
Bearbeitung  der  einzelnen  Sachgebiete  übertragen
  ist.

Die  danach  zu  wählenden  Adressen  sind:

a)  Kriegs-Ersatz=  und  Arbeits-Departement  (E.  D.)
siehe  unter  2.

b)  Waffen=  und  Munitions--Beschaffungs-Amt
(Wumba),  Berlin  W.  15,  Lietzenburger  Straße
18—20.

Tc)  Kriegs-Rohstoff-Abteilung  (KRA),  Berlin  SW.
48,  Verl.  Hedemannstr.  7—12.

d)  Abteilung  für  Ein=  und  Ausfuhr  (A  8),  Berlin
W.  35.  Potsdamerstraße  1210.

e)  Abteilung  für  Volksernährung  (B  6),  Berlin  W.
9,  Leipziger  Platz  13.

Wie  beim  Kriegsamt  selbst,  ist  auch  bei  seinen  Abteilungen
  der  Geschäftskreis  ständig  im  Wachsen  begriffen.
So  hat  sich  namentlich  das  Waffen-  und  Munitionsbeschaffungsamt
  weit  über  seine  ursprünglichen  Zwecke  hinaus
entwickelt.  Nach  Aufnahme  der  Feldzeugmeisterei  und
der  Fabrikenabteilung  des  Kriegsministeriums  gliederte  es
sich  folgendermaßen: