Full text : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

260  Dritter  Teil:  Das  Lehrlingswesen  im  Handelsgewerbe.

schen  Beruf  zuwenden  und  ohne  Rücksicht  auf  ihre  Befähigung  als
Lehrlinge  angenommen  werden.  Die  Zahl  derjenigen  Schüler,  die
nicht  befähigt  sind,  mit  befriedigendem  Erfolg  dem  Unterrichte  zu
folgen,  beläuft  sich  fast  auf  20%  Das  beweisen  auch  die  Außerungen
  verschiedener  Handelskammern.  So  schreibt  die  Handelskammer
  Bochum  in  ihrem  Bericht  für  1904,  es  sei  zwar  kaufmännischesn!
  Personal  in  genügender  Anzahl  zu  haben,  doch  sei  die
Zahl  der  Minderwertigen  groß.  Der  Andrang  zum  Kaufmannstande
  sei  sehr  stark,  viele  nach  ihrer  Vorbildung  und  ihren
Fähigkeiten  ungeeignete  Elemente  strömten  jährlich  hinein.  Die
Handelskammer  Hirschberg  schreibt  in  einem  Rundschreiben,  das
sie  Anfang  1907  an  die  Prinzipale  ihres  Kammerbezirks  versandte,
  sie  habe  vielfach  die  Beobachtung  machen  müssen,  daß
oft  völlig  unzureichend  vorgebildeten  und  gänzlich  unbefähigten
Knaben  als  Lehrlingen  Eintritt  in  den  kaufmännischen  Beruf  gewährt
  werde.  Ferner  erklärt  es  die  Handelskammer  Sonneberg
als  zutreffend,  daß  dem  kaufmännischen  Beruf  gegenwärtig  noch
süänfie  nach  Vorbildung  und  Fähigkeiten  ungeeignete  Elemente  zutrömen.


Die  Ursachen  dieser  Erscheinungen  sind  unschwer  zu  finden.  Der
Bedarf  an  Handelslehrlingen  ist  ein  verhältnismäßig  großer.  Die
Zahl  der  Hangelsbetriebe  hat  sich  von  1895  bis  1907  von  635  209
auf  842  140,  also  um  32,5%  vermehrt,  die  der  Lehrlinge  von  47  134
auf  55  372,  also  um  17,5  %.  Hierbei  ist  die  große  Zahl  der  weiblichen
  Lehrlinge  und  deren  starke  Zunahme  allerdings  nicht  berücksichtigt.
  Immerhin  entspricht  auch  dann  die  Vermehrung  der  Lehrbineet
  nicht  der  Zunahme  der  Betriebe.  Weiterhin  ist  folgendes  zu

eachten.

Während  der  Prozentsatz  der  Lehrlinge  unter  den  Gehilfen
und  Arbeitern  im  Sesawthu  Sschnitt  9,3  beträgt.  erhebt  er  sich  im
Handelsgewerbe  auf  11,6.  Ferner  muß  die  außerordentliche  Vermehrung
  der  kleinen  Betriebe  mit  1  bis  5  Personen  von  603  209  auf
790  778,  also  um  31,9%  in  Berücksichtigung  gezogen  werden.  Trotz
des  gewaltigen  Anwachsens  der  Zahl  dieser  Betriebe  ist  die
Gesamtzahl  der  auf  sie  entfallenden  Lehrlinge  nur  ganz  wenig,
nämlich  von  28  672  auf  28  872  gewachsen,  während  die  Zahl  der
auf  diese  Betriebsgröße  entfallenden  Gehilfen  und  Arbeiter  von
154  506  auf  180  411,  also  um  nahezu  ein  Fünftel  gewachsen  ist.
Wir  dürfen  aus  diesen  Tatsachen  ohne  weiteres  den  Schluß  ziehen,
daß  der  ungedeckte  Bedarf  an  Handelslehrlingen  gerade  bei  diesen
kleineren  Betrieben  ein  ganz  gewaltiger  sein  muß,  selbst  wenn
man  die  zahlreichen  Detailgeschäfte,  die  vom  Inhaber  allein  oder
mit  Angehörigen  oder  von  letzteren  allein  besorgt  werden,  außer
Ansatz  läßt.

Läßt  man  die  Frage  außer  Betracht,  ob  die  zahlreichen  Detaillistenbetriebe,
  deren  Inhaber  bielsach  ohne  jegliche  kaufmännische  Vorbildung
  find,  im  Hinblick  auf  den  Zweck  der  Lehre  überhaupt  einen
gerechtfertigten  Grund  zur  Lehrlingshaltunn  haben,  geht  man  also
lediglich  von  dem  Vorhandensein  wirtschaftlich  durchaus  begreiflichen