260 Dritter Teil: Das Lehrlingswesen im Handelsgewerbe.
schen Beruf zuwenden und ohne Rücksicht auf ihre Befähigung als
Lehrlinge angenommen werden. Die Zahl derjenigen Schüler, die
nicht befähigt sind, mit befriedigendem Erfolg dem Unterrichte zu
folgen, beläuft sich fast auf 20% Das beweisen auch die Außerungen
verschiedener Handelskammern. So schreibt die Handelskammer
Bochum in ihrem Bericht für 1904, es sei zwar kaufmännischesn!
Personal in genügender Anzahl zu haben, doch sei die
Zahl der Minderwertigen groß. Der Andrang zum Kaufmannstande
sei sehr stark, viele nach ihrer Vorbildung und ihren
Fähigkeiten ungeeignete Elemente strömten jährlich hinein. Die
Handelskammer Hirschberg schreibt in einem Rundschreiben, das
sie Anfang 1907 an die Prinzipale ihres Kammerbezirks versandte,
sie habe vielfach die Beobachtung machen müssen, daß
oft völlig unzureichend vorgebildeten und gänzlich unbefähigten
Knaben als Lehrlingen Eintritt in den kaufmännischen Beruf gewährt
werde. Ferner erklärt es die Handelskammer Sonneberg
als zutreffend, daß dem kaufmännischen Beruf gegenwärtig noch
süänfie nach Vorbildung und Fähigkeiten ungeeignete Elemente zutrömen.
Die Ursachen dieser Erscheinungen sind unschwer zu finden. Der
Bedarf an Handelslehrlingen ist ein verhältnismäßig großer. Die
Zahl der Hangelsbetriebe hat sich von 1895 bis 1907 von 635 209
auf 842 140, also um 32,5% vermehrt, die der Lehrlinge von 47 134
auf 55 372, also um 17,5 %. Hierbei ist die große Zahl der weiblichen
Lehrlinge und deren starke Zunahme allerdings nicht berücksichtigt.
Immerhin entspricht auch dann die Vermehrung der Lehrbineet
nicht der Zunahme der Betriebe. Weiterhin ist folgendes zu
eachten.
Während der Prozentsatz der Lehrlinge unter den Gehilfen
und Arbeitern im Sesawthu Sschnitt 9,3 beträgt. erhebt er sich im
Handelsgewerbe auf 11,6. Ferner muß die außerordentliche Vermehrung
der kleinen Betriebe mit 1 bis 5 Personen von 603 209 auf
790 778, also um 31,9% in Berücksichtigung gezogen werden. Trotz
des gewaltigen Anwachsens der Zahl dieser Betriebe ist die
Gesamtzahl der auf sie entfallenden Lehrlinge nur ganz wenig,
nämlich von 28 672 auf 28 872 gewachsen, während die Zahl der
auf diese Betriebsgröße entfallenden Gehilfen und Arbeiter von
154 506 auf 180 411, also um nahezu ein Fünftel gewachsen ist.
Wir dürfen aus diesen Tatsachen ohne weiteres den Schluß ziehen,
daß der ungedeckte Bedarf an Handelslehrlingen gerade bei diesen
kleineren Betrieben ein ganz gewaltiger sein muß, selbst wenn
man die zahlreichen Detailgeschäfte, die vom Inhaber allein oder
mit Angehörigen oder von letzteren allein besorgt werden, außer
Ansatz läßt.
Läßt man die Frage außer Betracht, ob die zahlreichen Detaillistenbetriebe,
deren Inhaber bielsach ohne jegliche kaufmännische Vorbildung
find, im Hinblick auf den Zweck der Lehre überhaupt einen
gerechtfertigten Grund zur Lehrlingshaltunn haben, geht man also
lediglich von dem Vorhandensein wirtschaftlich durchaus begreiflichen