Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundfünfzigster Jahrgang. 1891. (52)

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2.

1891.

b)  an  Gewerbetreibende,  welche  einer  besonderen  Genehmigung  (88.  29  bis
33a  und  34  der  Gewerbeordnung)  bedürfern  .  5.A  bis  300  .  M.

.  Wandergewerbescheine  zum  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen,  welche  ausgeslellt

werden  in  Gemäßheit  der  Bestimmungen  im  §.  55  der  Gewerbeordung  1
Für  Ausdehnung  eines  Wanderbewertesheides  auf  einen  andern  Bezirk  nach

6.  60,  Absatz  2  der  Gewerbeordnug  1.4
.  Legitimationsscheine  und  Legitimationskarten  in  6hn  der  64  43  und

44  a  der  Gewerbeordnung  .  ..l--!509

Für  Diepensationen  nicht  besonders  erwähnter  Ant  5  bis  100  M.

Für  Erlaubnißertheilung:

zu  lotteriemäßigen  Ausspielungen  2%½5%  bis  50  ,

zu  Grundstückötheilungen  oder  Holzkodungen  5  „  „  100

zur  Abhaltung  öffentlicher  Schießfeste  sowie  zur  öffennlchen

Aufführung  theatralischer  und  ähnlicher  Vorstelluuen  2  „  „  15  ,

Fnn  Perbflichtung
eines  Apothekers  20,
eines  Administrators  einer  Apothete  ...........10»

cmesermetckøodckMaklschctdets.
sonstiqechksonesi.  ·.

Für  die  Ausfertigung:

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.a)einchagdpassc6................l2»
b)eineöTc-gc6jagdpasses..............l»
eines  Reisepasses  auf  jedes  Jahr  .........l.,,
Bei  Verlängerung  eines  Vases  ..........  3,
einer  Paßkarte  .  .·....  »feIaeSLetchcnpasscs.............
  k-  bis  10
Für  eine  Legalisirung:
a)  durch  das  Ministerinm  ..  1  =  5  7

b)  durch  eine  untere  Verwaltungsbehöne  .

An  ——-  wede  neben  den  Gebühren  unter  1  bis  12  5
s  29:  1  A  bis  6  A  erhoben

*  den  Ansätzen  unter  1  v4nn  34  werden  Bestellgebühren  und  Gebühren

für  Vorverhandlungen  nicht,  wohl  aber  etwaige  Auslagen  besonders  berechnet.