Full text : Ein Volk in Waffen.

seinen  Gnadenschuß  erhalten  und  wird  eben  beiseite  geschleppt;
ein  Blutstrom  fließt  aus  seinen  Nüstern  und  rötet  den  Staub
der  Landstraße.

Wir  fahren  durch  mehrere  Dörfer,  darunter  Tannay  und
Lechesne  am  Ardenner  Kanal,  und  halten  kurze  Zeit  in  Vouziers
am  Westufer  der  Aisne.  Der  General  nimmt  von  ein  paar
Offizieren  der  Etappenkommandantur  die  Berichte  entgegen  über
das,  was  sich  seit  gestern  zugetragen  hat.  Dann  geht  die  Fahrt
weiter  nach  Süden  auf  der  Chaussee,  die  nach  Sechault  und
Cernay  führt.  In  dem  zuletzt  genannten  Dorf  sind  wir  zwanzig
Kilometer  westlich  von  Varennes.  Aber  zwischen  diesen  beiden
Orten  breitet  sich  der  Argonner  Wald  aus,  in  dem  noch  heiß  gekämpft
  wird.  Von  Cernay  geht  nach  Westen  die  große  Landstraße
  nach  Reims.  Auf  den  ersten  sechzehn  Kilometern  dieser
Straße,  d.  h.  bis  zum  Dorf  Somme  1#,  hatte  ich  Gelegenheit,
einige  höchst  interessante  Punkte  zu  besichtigen.  Denn  diese  Straße
war  Ende  September  die  letzte  nach  Süden,  die  in  dieser  Gegend
vom  deutschen  Heer  besetzt  worden  war.

Das  erste  Dorf  westlich  von  Cernay  ist  Rouvroy,  und  weiter
wollten  wir  heute  nicht  fahren.  Wir  machten  einen  kurzen  Aufenthalt
  und  aßen  unser  einfaches,  feldmäßiges  Frühstück,  lange,
schmale  Scheiben  von  Kommißbrot  mit  Butter  und  Schinken  und
ein  Glas  Rotwein.  Der  General  hatte  ein  besonderes  Antomobil
  mit  voll  Weinflaschen,  die  er  an  die  Soldaten  verteilen
ließ.  Mit  dem  Wein  braucht  man  in  diesen  Gegenden,  wo  auch
die  Bauern  ihre  wohlversehenen  Weinkeller  haben,  nicht  zu
sparen.  Aber  nichts  wird  ohne  weiteres  genommen,  alles  wird
den  Eigentümern  nach  dem  Krieg  ersetzt,  und  es  gehört  zu  den
Friedensbedingungen,  daß  der  verlierende  Teil  jede  Quittung
über  Sachen  bezahlt,  die  während  der  Besetzung  requiriert  worden
find.  Der  einzelne  darf  nicht  Schaden  leiden  unter  dem  Krieg;
es  ist  Pflicht  des  Staats,  die  persönlichen  Verluste  zu  ersetzen,
wenn  er  das  Eigentum  des  einzelnen  nicht  gegen  die  Invasion  zu
schützen  vermocht  hat.  Und  wenn  die  Invasionsmacht  den  Krieg

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