Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

Neue  Verfassungen  in  vier  norddeutschen  Staaten.  75

geängstigt,  welche  die  Zollhäuser  niederrissen  und  dann  die
verhaßten  Beamten  der  Psenburger  Standesherrschaft  verjagten:
  der  Bundestag  bot  Truppen  der  nächsten  Kleinstaaten
dagegen  auf,  welche  aber  bei  ihrer  Ankunft  nicht  viel  mehr
zu  thun  fanden,  da  die  durch  die  Banden  beunruhigten  Dörfer
die  Meuterer  oft  selbst  verhafteten.  Ernster  nahmen  sich  die
Vorgänge  in  Braunschweig  aus.  Herzog  Karl,  einer  der
nichtsnutzigsten  Fürsten  der  Zeit,  wurde  bei  der  Rückfahrt
aus  dem  Theater  mit  Steinwürfen  verfolgt,  und  floh  darauf
aus  dem  Lande;  sein  Schloß  wurde  im  Fortgang  des  Tumultes
von  dem  Pöbel  in  Brand  gesteckt.  Als  dann  aber  sein  Bruder
Wilhelm  die  Regierung  übernahm  und  mit  den  Landständen
eine  neue  Verfassung  zu  vereinbaren  verhieß,  stellte  sich  die
Ruhe  im  ganzen  Lande  vollständig  wieder  her.  Das  benachbarte
  Hannover  wurde  durch  einen  Putsch  der  Göttinger
Studenten  alarmirt,  der  sich  jedoch  bei  dem  Anrücken  einer
kleiner  Truppencolonne  in  Wohlgefallen  auflöste,  immerhin
aber  dem  Könige  Veranlassung  gab,  die  Landstände  zur  Ausarbeitung
  einer  neuen  Verfassung  moderneres  Styles  zusammentreten
  zu  lassen.  Im  Königreich  Sachsen  begannen
meuterische  Bewegungen  in  Dresden  und  Leipzig;  die  Bürgerschaften
  beider  Städte  bewaffneten  sich,  unterdrückten  die
Pöbelexcesse,  nahmen  aber  die  Forderung  einer  liberalen  Verfassung
  selbst  in  die  Hand.  Darauf  trat  der  alte  König  die
Regierung  seinem  Thronfolger  als  Mitregenten  ab,  und  dieser
beeilte  sich,  den  populären  Wünschen  Erfüllung  zu  versprechen.
Einige  Gährung  blieb  dann  noch  hier  und  da  im  Lande  sichtbar,
  die  Ordnung  wurde  aber  nicht  weiter  gestört.  Einen
gleichen  Verlauf  mit  ähnlichem  Ergebniß  nahmen  die  Dinge
in  Kurhessen.  Gegenüber  der  drohenden  Haltung  einer  großen