462 Militär-Aerste im Allgemeinen.
3. Bei Anstellung der urenz-Aufseher') ist das Finanz-Ministerium
nicht an die vorzugsweise Berücksichtigung versorgungsberechtigter
Invaliden gebunden, sondern kann dazu qualificirte Unterofficiere, die
12 Jahre und 9 Jahre davon als Unterofficiere gedient haben, rüstig und
nicht über 40 Jahre alt sind, annehmen.
4. Unterofficiere, welche 12 Jahre gedient haben, und zum Schulamt?)
Neigung und Fähigkeit zeigen, können einen zweimonatlichen
Urlaub zur Vorbereitung in einem Schullehrerseminar erhalten und, sofern
Seitens des Seminars darmnuf angetragen wird, hiernächst noch auf
fernere 4 Monate mit ganzen Gehalt kommandirt werden.
5. DerEintritt in die Telegraphen-Verwaltung?) ist, mit Ausschluss
der technischen und Bureau-Benmtenstellen, nur versorgungsoder
anstellungsberechtigten Militärpersonen gestattet. Versorgungsberechtigt
sind: a) die Freiwilligen aus den Feldzügen 1813 bis 1815 und
b) die mit Civilversorgungsschein entlassenen Invaliden ohne Unterschied,
ob sie Invaliden-Beneßeien beziehen oder nicht. Zu den Anstellungsberechtigten
gehören: a) Officiere, welche mit Aussicht auf Civil-Anstellung
verabschiedet sind, b) diejenigen Militär-Anwärter, welche eine 12jährige
Dienstzeit im stehenden Heere und darunter eine 9jährige als Unterofficier
zurückgelegt haben, und c) ausserdem solche Personen, welchen auf dem
Wege der Gnade die Anstellungsberechtigung mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre
ausnahmsweise verliehen worden ist. — Unter Andern wird
zur Aufnahme in diese Verwaltung ein Attest eines Ober-Militär-Arztes
oder eines Königlichen Medicinal-Beamten erfordert, welches sich über die
körperliche Brauchbarkeit des Aufzunehmenden, namentlich über sein Sehund
Gehör-Vermögen aussprechen muss. Personen, welche das 40. Lebensjahr
überschritten haben, keine gefällige Handschrift besitzen, oder
nicht orthographisch und grammatisch richtig schreiben, haben auf Aufnahme
nicht zu rechnen. — Jede Anstellung erfolgt immer erst auf Probe.
Die Anstellung der Unterbeamten erfolgt unter Vorbehalt der 4 wöchentlichen
Kündigung, die der Oberbeamten (vom Assistenten aufwärts) auf
Lebenszeit mit Anspruch auf Civilpension.
6. Die in dem Civil-Pensions-Reglemept festgesetzte 6 monatliche
Frist für Probedienstleistungen in Civilämtern Jarf in denjenigen Fällen
auf ein Jahr verlängert werden, wenn versorgungsberechtigte Militärpersonen
einschliesslich der 12 Jahre gedienten Unterofäciere als Post-Expedienten“)
aufProbe angenommen werden. — Für das erste (Probe-)
Dienstjahr der Postexpedienten genügt die Deponirung einer Kaution von
100 Thlr.; nach Ablauf des Probejahrs muss jedoch die Erhöhung der
Kaution auf 200 Thir. eintreten.
7. Sämmtliche Beamte der Staats-Eisenbahnen?), mit Ausschluss
des Betriebs-Inspektors und dessen Stellvertreter, der Eisenbahn-Baumeister,
Maschinenmeister, Werkstattvorsteher, Lokomotivführer und Heizer
0 Allerh. K.-O. v. 20. Januar 1822, 14. November 1328, 7. November 1835, 22. Mai
830; krngmmin. Erl. v. 7. März 1822, 23. Jan
FR ) Aller, K K.-O. v. 16. Mai 1844, Erl. d. Minister. d. geistlichen etc. Angelegenheiten v.
anuar
3) Allerh. K.-O. v. 28. Oktober 1837, Erl. d. Telegraphen-Direktion v. 1. September 1859
u. 15. December
*) Allerlı. K.0. v 15. August 1830, Erl. d. Minist. für Handel etc. v. 20. August 1850.
®) Erl. d. Minis ja Handel etc. v. 6. April 1851, 8. September 1851; kriegsmin. Erl.
v, 17. September 185