Entschluß zum U-Bootkrieg. 201
davon, daß der Friedensappell des Präsidenten Wilson irgendeinen
Erfolg haben könne. Ebensowenig berührte er bei dem gleich darauf
folgenden gemeinsamen Vortrag vor Seiner Majestät dem
Kaiser eine solche Möglichkeit. Die Antwort der Entente auf den
Friedensappell Wilsons zeigte, daß sich der Reichskanzler nicht getäuscht
hatte. Sie nannte die Bedingungen von Versailles und
St. Germain.
Der Zweite Untersuchungsausschuß geht in seinem Bericht vom
18. Juli 1920 über diese Tatsache einfach hinweg. Er führt aus:
Die O. H. L. und der Admiralstab hatten die „U-Bootkarte ausgespielt“
in voller Kenntnis, daß die Friedensaktion Wilsons
noch schwebe. Die „U-Bootkarte“ wurde am 9. Januar „ausgespielt",
und an diesem Tage hat der Reichskanzler mit keinem
Worte ausgeführt, daß „die Friedensaktion Wilsons“ noch „schwebe“.
Sie galt durch die Haltung der Entente für erledigt. Das war die
Ansicht aller an dem schweren Entschluß zum uneingeschränkten
U-Bootkrieg beteiligten Männer. Sie sahen beine Möglichkeit, zum
Frieden zu kommen.
Mit der Antwort der Entente vom 12. Januar war indes der
sogenannte Friedensschritt Wilsons noch nicht beendet.
Am 22. Januar erließ Wilson eine Botschaft an den Senat,
obschon er am 13. Januar in Petersburg laut werden ließ, daß
eine zweite Note nicht folgen werde. Hier ist also noch vieles
ungeklärt. Die Tatsache verdient Beachtung, daß er anscheinend
in Berlin eine entsprechende Mitteilung nicht hat machen lassen.
Das reiht sich bezeichnend der anderen Tatsache an, daß Wilson am
31. Dezember dem italienischen Botschafter andeutete, ein Anschluß
der Nordamerikanischen Union an die Verbündeten würde diesen
im Geldpunkt sehr zustatten kommen.
In der Botschaft vom 22. Januar wies Wilson die Bedingungen
der Entente nicht zurück, wie ein neutraler Staatsmann es
voraussetzte, wenn Wilson seinen Vorschlag ernst gemeint hätte').
*) Der Reichstagsabgrordnete Schultz (Bromberg), der sich dem Bericht des
Zweiten Untersuchungsausschusses nicht anschließen konnte, hebt in seinem
Sonderbericht hervor, daß ein neutraler Staatsmann, dessen Urteil dem Ausschuß