Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 119. 111 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 2. August 1916. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Erntearbeit. (2) Bekanntmachung, be- 
treffend die Schwurgerichte. 
II. Abteilung. 
— — 
(1) Bekanntmachung vom 28. Juli 1916, betreffend Erntearbeit. 
as unterzeichnete Ministerium bringt die folgende Verordnung des König- 
lichen stellv. Generalkommandos IX. Armeekorps zu Altona vom 24. d. Mts. 
hiermit zur allgemeinen Kenntnis und bestimmt dazu das Folgende: 
Zu Ziffer 3 b. 
Zuständig zur Heranziehung zur Arbeit und Einziehung der Fuhrwerke, 
von Pferden und anderem Zugvieh sind die Ortsobrigkeiten, in dem ritterschaft- 
lichen Gebiet die landesherrlichen Kommissare. 
Zu Ziffer 5. 
Beschwerden gehen an das Ministerium des Innern in Schwerin. 
Schwerin, den 28. Juli 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
IIIe. Nr. 7613/97 491. Nr. 1801. Altona, den 24. Juli 1916. 
Erntearbeiten. 
% Die bevorstehende Ernte verlangt von jedem Deutschen, daß er, sofern er dazu 
in ber La: ist, und die Umstände dies erfordern, an der Einbringung der Ernte 
mitarbeitet. 
  
  
 
	        
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