Taubheit — 2 — Täuschung
Art.
Taubheit.
210 Einführungsgesetz s. Pflegschaft
— Vormundschaft § 1910
§ 1418 Güterrecht 1428 s. Pflegschaft —
Vormundschaft 1910.
2201 Testament s. Pllegschaft — Vormundschaft
1910.
1676 Verwandtschaft s. Pflegschaft —
Vormundschaft 1910.
1910 Vormundschaft s. Pflegschaft —
Vormundschaft.
Taubstummer.
Handlung.
828 Verantwortlichkeit eines T. für einen,
einem anderen widerrechtlich zugefügten
Schaden s. Handlung — Handlung.
276 Leistung s. Handlung — Handlung
828.
Tauglichkeit.
Kauf.
459 Haftung des Verkäufers dafür, daß
die verkaufte Sache bei der Übergabe
an den Käufer nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die
T. der Sache mindern oder aufheben
s. Kauf — Kauf.
Miete.
537 Befreiung von der Entrichtung des
Mietzinses, falls die vermietete Sache
bei der Überlassung an den Mieter
mit einem Fehler behaftet ist, der
ihre T. mindert oder aufhebt s. Miete
— Miete.
Sicherheitsleistung.
232 Bewirkung der Sicherheitsleistung
durch Stellung eines tauglichen
Bürgen s. Sicherheitsleistung —
Sicherheitsleistung.
239 T. eines Bürgen zur Sicherheitsleistung
s. Sicherheitsleistung —
Sicherheitsleistung.
Werkvertrag.
633 Verpflichtung des Unternehmers eines
§ Werkes, das Werk so herzustellen,
daß es nicht mit Fehlern behaftet ist,
die den Wert oder die T. mindern
oder aufheben s. Werkvertrag —
Werkvertrag.
651 s. Kauf — Kauf 459.
Tausch.
Tausch.
515 Auf den Tausch finden die Vorschriften
über den Kauf entsprechende
Anwendung.
Täuschung.
Ehe.
1334, 1337, 1339 Anfechtbarkeit einer Ehe
wegen arglistiger T. s. Ehe — Ehe.
Erbunwürdigkeit.
2339 Erbunwürdig ist:
1.
3. wer den Erblasser durch arglistige T.
oder widerrechtlich durch Drohung
bestimmt hat, eine Verfügung von
Todeswegen zu errichten oder aufzuheben;
4.
Die Erbunwürdigkeit tritt in den
Fällen des Abs. 1 Nr. 3, 4 nicht
ein, wenn vor dem Eintritte des
Erbfalls die Verfügung, zu deren
Errichtung der Erblasser bestimmt
oder in Ansehung deren die strafbare
Handlung begangen worden ist, unwirksam
geworden ist, oder die Verfügung,
zu deren Aufhebung er bestimmt
worden ist, unwirksam geworden
sein würde. 2345.
Geschäftsführung.
2156 Testament s. Vertrag — Vertrag
318.
Vertrag.
318 Anfechtung der einem Dritten überlassenen
Bestimmung einer Leistung
wegen Irrtums oder arglistiger T.
s. Vertrag — Vertrag.