Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 131. o86 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 6. August 1917. 
Inhalt. 
II Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher 
von Kohlen, Koks und Briketts. (2) Bekauntmachung, betreffend die 
Verarbeitung von Gemüse. (3) Bekanntmachung, betreffend den Absatz 
von Weißkohl. (4) Bekanntmachung über Höchstpreise für Obst. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 4. August 1917, betreffend Meldepflicht für gewerb- 
liche Verbraucher von Kohlen, Koks und Briketts. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung des unterzeichneten Ministeriums vom 
26. Juni 1917 (Rbl. Nr. 107) wird die nachstehende Bekanntmachung der 
Kriegsamtsstelle zu Altona vom 31. Juli 1917 hierdurch zur allgemeinen 
Kenntnis gebracht. 
Meldestelle für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin ist die Landes- 
kohlenstelle hierselbst, Theaterstraße 4. 
Schwerin, den 4. August 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter.
	        
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