Nr. 131. 1917. 939
Hierhin gehören:
Weißer Winterkalvill, Cox Orangen, Gravensteiner, Kanada-Renette, Adersleber
Kalvill, Gelber Richard, Signe Tillisch, von Zuccalmaglios Renette, Ananas-Renette,
Gelber Bellefleur, Schöner von Boskoop, Landsberger Renette, Goldrenette von Blen-
heim, Coulons-Renette, Weißer Klaraapfel, Winter-Goldparmäne, Apfel aus Croncels.
Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gerechnet: werden sollen, die
Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne
nennenswerte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige
Reife, starke Fusikladiumflecke, starke Druckflecke, Wurmstich, Stippflecke, Verkrüppe-
lungen oder mißgestaltete Formen.
Gruppe 2 . 0,25
Diese Gruppe umsght sämtliche Apfel, soweit sie nicht unter Gruppe 1 genannt
sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Apfel müssen
aber gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein.
Grup 3 606010 —
n sin dieser Gruppe gehören: Alles Schüttelobst, Ausschuß= und Falläpfel sowie
ostäpfel. .
erkauft ein Erzeuger sein geflücktes Obst unsortiert, so wie der Baum es gegeben
at, aber ohne Fallobst, so kann er einen Einheitspreis verlangen, der aber den
etrag von . . .. . 60.20 —
nicht übersteigen darf.
. Für Birnen:
Grupe 11lmnln 90985 —4
Diese Gruppe bilden: Gute Louise von Avranches, Köstliche von Chernen, Birne
von Tongre, Bosc's Flaschenbirne, Dr. Jules Guyot, Williams Christbirne, Handen-
ponts Butterbirne, Gellert's Butterbirne, Clapps Liebling, Diels Butterbirne, Vereins-
Dechantsbirne, Forellenbirne, Winter Dechantsbirne, Josephine von Mecheln.
Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gehören sollen, die
Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne
nennenswerte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige
Reife, starke Fusikladiumflecke, starke Druckflecke, Wurmstich, Stippflecke, Verkrüppe-
lungen und mißgestaltete Formen. -
Gruppe2..............."...0,20.-«
Diese Gruppe umfaßt sämtliche Sorten Birnen, soweit sie nicht unter Gruppe 1
genannt sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Birnen
müssen gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein.
Grupe 90p008—
Hierher gehören: Alles Schüttelobst, Ausschuß- und Fallbirnen sowie Mostbirnen.
Pflaumen . 0,30 M
Zwetschen, Hauspflaumen, Hauszwetschen, Muspflaumen,
Bauernpflaumen, Thüringer Pflaumen, mit Ausnahme der
Brennzwetschen. 09220 M
Brennzwetschen 000910
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