Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 131. 1917. 939 
Hierhin gehören: 
Weißer Winterkalvill, Cox Orangen, Gravensteiner, Kanada-Renette, Adersleber 
Kalvill, Gelber Richard, Signe Tillisch, von Zuccalmaglios Renette, Ananas-Renette, 
Gelber Bellefleur, Schöner von Boskoop, Landsberger Renette, Goldrenette von Blen- 
heim, Coulons-Renette, Weißer Klaraapfel, Winter-Goldparmäne, Apfel aus Croncels. 
Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gerechnet: werden sollen, die 
Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne 
nennenswerte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige 
Reife, starke Fusikladiumflecke, starke Druckflecke, Wurmstich, Stippflecke, Verkrüppe- 
lungen oder mißgestaltete Formen. 
Gruppe 2 . 0,25 
Diese Gruppe umsght sämtliche Apfel, soweit sie nicht unter Gruppe 1 genannt 
sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Apfel müssen 
aber gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein. 
Grup 3 606010 — 
n sin dieser Gruppe gehören: Alles Schüttelobst, Ausschuß= und Falläpfel sowie 
ostäpfel. . 
erkauft ein Erzeuger sein geflücktes Obst unsortiert, so wie der Baum es gegeben 
at, aber ohne Fallobst, so kann er einen Einheitspreis verlangen, der aber den 
etrag von . . .. . 60.20 — 
nicht übersteigen darf. 
. Für Birnen: 
Grupe 11lmnln 90985 —4 
Diese Gruppe bilden: Gute Louise von Avranches, Köstliche von Chernen, Birne 
von Tongre, Bosc's Flaschenbirne, Dr. Jules Guyot, Williams Christbirne, Handen- 
ponts Butterbirne, Gellert's Butterbirne, Clapps Liebling, Diels Butterbirne, Vereins- 
Dechantsbirne, Forellenbirne, Winter Dechantsbirne, Josephine von Mecheln. 
Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gehören sollen, die 
Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne 
nennenswerte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige 
Reife, starke Fusikladiumflecke, starke Druckflecke, Wurmstich, Stippflecke, Verkrüppe- 
lungen und mißgestaltete Formen. - 
Gruppe2..............."...0,20.-« 
Diese Gruppe umfaßt sämtliche Sorten Birnen, soweit sie nicht unter Gruppe 1 
genannt sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Birnen 
müssen gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein. 
Grupe 90p008— 
Hierher gehören: Alles Schüttelobst, Ausschuß- und Fallbirnen sowie Mostbirnen. 
Pflaumen . 0,30 M 
Zwetschen, Hauspflaumen, Hauszwetschen, Muspflaumen, 
Bauernpflaumen, Thüringer Pflaumen, mit Ausnahme der 
Brennzwetschen. 09220 M 
Brennzwetschen 000910 
195
	        
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