Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 133. r* 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 9. August 1917. 
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Meldung der in Betrieben des Korps- 
bezirks beschäftigten Ausländer. (2) Bekanntmachung, betreffend die zur 
Vertretung des Reichs-(Militär-) Fiskus bei Pfändung des Dienst- 
einkommens von Militärpersonen im Geschäftsbereiche der Königlich 
Preußischen Militärverwaltung berufenen Behörden und Personen. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 6. August 1917, betreffend Meldung der in Betrieben 
des Korpsbezirks beschäftigten Ausländer. 
Nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Meldepflicht erstreckt sich auch auf russisch-polnische Schnitter, nicht 
aber auf Kriegsgefangene. Die Meldung für den Monat August ist umgehend 
an die Kriegsamtsstelle Altona zu erstatten. 
Schwerin, den 6. August 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter.
	        
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