Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 136. 0v 
Regierungs-Blatt 
6 für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 11. August 1917. 
  
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Versorgung der aus dem Heere und 
der Marine entlassenen Krieger mit bürgerlicher Kleidung. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Gas. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 8. Auguft 1917, betreffend Versorgung der aus dem 
Heere und der Marine entlassenen Krieger mit bürgerlicher Kleidung. 
Die nachstehende Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 23. Julie 
1917, betreffend Verwendung getragener Männeroberkleidung zur Versorgung 
der aus dem Heere und der Marine entlassenen Krieger mit bürgerlicher Klei- 
dung, wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Ausstellung der 
Bescheinigungen im Sinne des § 4 Abs. 2 erfolgt durch die für die Ausfertigung 
der Bezugsscheine zuständigen Behörden. (Zu vergl. Bekanntmachung vom 
19. Juli 1916 zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916 
üüber die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürger- 
liche Bevölkerung, RG#l. S. 463.) 
Schwerin, den 8. August 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
· 201
	        
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