Nr. 141. 267
„ . . «
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 17. Ausust 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und freiwillige Ablie-
lieferung von Einrichtungsgegenständen aus Kupfer und Kupfer-
legierungen. (2) Bekanntmachung, betreffend Anzeigen in öffentlichen
Druckschriften. (3) Bekanntmachung, betreffend Abschießen von Tauben.
(4) Bekanntmachung, betreffend die Inanspruchnahme von Säcken.
(5) Bekanntmachung, betreffend Aulodifiieruns des Lehngutes Dönkendoor,
Amts Grevesmühlen, · »
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 9. n 1817, zerisen Beschlagnahme und frei-
willige Ablieferung von Einricht geg den aus Kupfer und Kupfer-
legierungen. - "
Durch die Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkomman-
dos vom 20. Juni 1917 (Rbl. Nr. 102), betreffend Beschlagnahme und frei-
willige Ablieferung von Einrichtungsgegenständen aus Kupfer und Kupfer-
legierungen (Messing, Rotguß, Tombak, Bronze), wird die Erfassung der im
Gebrauch befindlichen, aber entbehrlichen Einrichtungsgegenstände vorbereitet.
Die Duchführung der Erfassung liegt den Kreisbehörden für Volksernäh-
rung o
Es ist erforderlich, daß alle in Betracht kommenden Einrichtungsgegen-
stände unverzüglich abgeliefert werden. Die öffentlichen Dienststellen müssen
der Bevölkerung durch beschleunigte Ablieferung der in ihrem Besitz befindlichen
Gegenstände mit gutem Beispiel vorangehen.
210