Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 141. 267 
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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 17. Ausust 1917. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und freiwillige Ablie- 
lieferung von Einrichtungsgegenständen aus Kupfer und Kupfer- 
legierungen. (2) Bekanntmachung, betreffend Anzeigen in öffentlichen 
Druckschriften. (3) Bekanntmachung, betreffend Abschießen von Tauben. 
(4) Bekanntmachung, betreffend die Inanspruchnahme von Säcken. 
(5) Bekanntmachung, betreffend Aulodifiieruns des Lehngutes Dönkendoor, 
Amts Grevesmühlen, · » 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 9. n 1817, zerisen Beschlagnahme und frei- 
willige Ablieferung von Einricht geg den aus Kupfer und Kupfer- 
legierungen. - " 
Durch die Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkomman- 
dos vom 20. Juni 1917 (Rbl. Nr. 102), betreffend Beschlagnahme und frei- 
willige Ablieferung von Einrichtungsgegenständen aus Kupfer und Kupfer- 
legierungen (Messing, Rotguß, Tombak, Bronze), wird die Erfassung der im 
Gebrauch befindlichen, aber entbehrlichen Einrichtungsgegenstände vorbereitet. 
Die Duchführung der Erfassung liegt den Kreisbehörden für Volksernäh- 
rung o 
Es ist erforderlich, daß alle in Betracht kommenden Einrichtungsgegen- 
stände unverzüglich abgeliefert werden. Die öffentlichen Dienststellen müssen 
der Bevölkerung durch beschleunigte Ablieferung der in ihrem Besitz befindlichen 
Gegenstände mit gutem Beispiel vorangehen. 
  
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