1072 Nr. 146. 1917.
(Ortsvorstehern) übertragen sein, in deren Ortsgrenzen diese Grundstücke be-
legen sind oder mit deren Gebiet sie in unmittelbarer Verbindung stehen.
In Zweifelsfällen bestimmt das Ministerium des Innern denjenigen
Gemeindevorstand (Ortsvorsteher), welcher die Erhebung vorzunehmen hat.
Die Ortsobrigkeiten haben Sorge zu tragen, daß die Gemeindevorstände
(Ortsvorsteher) die Erhebung vorschriftsmäßig ausführen.
II.
Bei der Ausführung der Erhebung sind folgende Vordrucke zu benutzen:
1. Der Fragebogen für Haushalte, landwirtschaftliche, gewerbliche, ge-
meinnützige, öffentliche und sonstige Betriebe, die Heiz= und Brenn-
stoffe an Kohlen, Koks usw. verbrauchen.
2. Der Fragebogen für Händler und sonstige Bezugsvermittler, die
den Bezug von Heiz= und Brennstoffen an Kohlen, Koks usw. ver-
mitteln.
Der erforderliche Bedarf an Fragebogen wird den Gemeindevorständen
(Ortsvorstehern) im Domanium, im städtischen Gebiet und im Gebiet der
Klosterämter sowie den ritterschaftlichen Ortsobrigkeiten durch das Grohh.
Statistische Amt rechtzeitig zugestellt werden. Etwaige Nachforderungen sind.
an das Großh. Statistische Amt in Schwerin zu richten.
III.
Der Fragebogen für Haushalte usw. dient für jeden einzelnen Haushalt,
jeden einzelnen landwirtschaftlichen, gewerblichen, gemeinnützigen, öffentlichen
und sonstigen Betrieb, der Heiz= und Brennstoffe an Kohlen, Koks usw. ver-
braucht. Zur Ermittlung des Bestandes an Brennstoffen am 1. September
1917., des Bedarfs an Brennstoffen für die Zeit vom 1. September 1917
bis 31. März 1918 und des tatsächlichen Bezuges an Brennstoffen in der Zeit
vom 1. April 1915 bis 31. März 1916.
Der Fragebogen für Händler und sonstige Bezugsvermittler, die den Be-
zug von Heiz= und Brennstoffen an Kohlen, Koks usw. vermitteln, dient für
jeden Händler und sonstigen Bezugsvermittler von Kohlen, Koks usw. zur Er-
mittlung des Bestandes an Kohlen, Koks usw.
Die Gemeindevorstände bezw. Ortsvorsteher und die ritterschaftlichen Orts-
obrigkeiten haben Sorge dafür zu trager, daß alle zur Angabe verpflichteten
Haushaltungsvorstände, Betriebsleiter, Händler und sonstigen Bezugsvermittler
mit Fragebogen versehen werden.