Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 146. 1917. 1043 
IV. 
Der Fragebogen ist durch den Haushaltungsvorstand, den Betriebsleiter, 
den Händler oder sonstigen Bezugsvermittler auszufüllen und spätestens binnen 
zwei Tagen nach Empfang dem Gemeindevorstand bezw. Ortsvorsteher und im 
Gebiete der Ritterschaft der ritterschaftlichen Obrigkeit zurückzugeben. 
V. 
Die Gemeindevorstände bezw. Ortsvorsteher und die ritterschaftlichen Orts- 
obrigkeiten haben sofort die eingesandten Fragebogen auf Vollzähligkeit zu 
prüfen und sie bis zum 8. September an das Großh. Statistische Amt in 
Schwerin einzusenden. 
· VI. 
Das Großh. Statistische Amt wird mit der Zusammenstellung der Ergeb- 
nisse der Bestands= und Bedarfsermittlung an Brennstoffen, die im Einver- 
nehmen mit der Landesbehörde für Volksernährung (Landeskohlenstelle) vorzu- 
nehmen ist, beauftragt. 
Schwerin, den 24. August 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter.
	        
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