1068 Nr. 151. 1917.
. kanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep-
tember 1915 g#r# S. 603) untersagt werden. P * 5
§ 1.
Meldepflicht.
Die von dieser Bekanntmachung betroffenen Personen (meldepflichtige Personen)
unterliegen hinsichtlich der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (melde-
pflichtige Gegenstände) einer Meldepflicht.
§* 2.
· Meldepflichtige Gegenstände.
Meldepflichtig sind alle Vorräte an rundem und geschnittenem Nadel= und Laub-
holz, die zur Verwendung als Gruben-, Stamm-, Stempel-, Stangen-, Spitzen-, Scheit-,
Pfeiler= und Grubenschnittholz, einschließlich Schwarten, Latten und Schwellen, im Be-
triebe eines Bergwerks geeignet sind. «
Ausgenommen von der Meldepflicht sind die vorbezeichneten Gegenstände, sofern
ihr Vorrat bei ein= und derselben meldepflichtigen Person (§ 3) 15 Festmeter nicht
überschreitet.
5 3.
Meldepflichtige Personen.
Zur Meldung verpflichtet sind:
alle Personen, alle landwirtschaftlichen und gewerblichen Unternehmer und
alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Verbände, welche Gegenstände
der im § 2 bezeichneten Art im Gewahrsam haben oder auf Lieferung solcher
Gegenstände Anspruch haben.
Wenn die meldepflichtigen Gegenstände am Stichtag (§ 4) verkauft sind, so sind sie
vom Käufer zu melden, falls sie ihm am Stichtag überwiesen oder an ihn abgesandt
sind. Falls jedoch die meldepflichtigen Gegenstände am Stichtag dem Käufer noch nicht
überwiesen sind und noch beim Verkäufer lagern, so sind sie vom Verkäufer anzumelden.
8 4.
Stichtag, Meldefrift, Meldestelle.
Für die Meldepflicht ist der bei Beginn des 1. September 1917 (Stichtag) tat-
sächlich vorhandene Bestand an meldepflichtigen Gegenständen maßgebend.
Die Meldungen sind bis zum 15. September 1917 an die Holz-Meldestelle der
Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums in Berlin
SW. 11, Königgrätzer Str. 100 A, zu erstatten.
g 5.
Art der Meldung.
Die Meldungen haben nur auf den amtlichen Meldescheinen zu erfolgen, die bei
der Holz-Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegs-