Nr. 167. 1118
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 26. September 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gewährung laufender Kriegsteuerungs-
zulagen an Beamte usw.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 25. September 1917, betreffend die Gewährung lau-
fender Kriegsteuerungszulagen an Beamte usw.
Mit Rücksicht auf die weitere Preissteigerung der notwendigsten Bedarfsgegen-
stände werden nach Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
und nach Gehör des Engeren Ausschusses von Ritter= und Landschaft neben den
bisherigen laufenden Kriegsteuerungsbeihilfen — Bekanntmachung vom 7. Mai
1917, Rbl. Nr. 76 — den Beamten vom 1. Juli 1917 ab bis auf wei-
teres laufende Kriegsteuerungszulagen nach folgenden Bestimmungen gewährt:
. J.
1. Laufende Kriegsteuerungszulagen erhalten vom 1. Juli 1917 ab die in
der landesherrlichen oder landesherrlich-ständischen Verwaltung fest ange-
stellten Beamten
und
ständig gegen Entgelt beschäftigten Beamten und Angestellten
sowie
die Lehrer an den Domanialfleckenschulen und den Domaniallandschulen
— nicht aber die Schulassistenten — nach den folgenden Sätzen:
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