Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

60 Nr. 11. 1917. 
81. 
Die unter B Ziffer 18 Absatz 3 der Taxe für die Kreisärzte vom 1. Juli 
1910 (Rbl. 1910 Nr. 25) und in § 4 Abs. 1 b der Verordnung, betreffend 
die Remuneration der Kreistierärzte, vom — (Rbl. 1881 Nr. 5 
.. Februar 1913 
und 1913 Nr. 7) festgesetzten Sätze der Fuhrkosten werden wegen der durch den 
Kriegszustand veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse vom 1. Januar 1917 
ab bis auf weiteres erhöht und zwar bei Zurücklegung von Wegestrecken 
a) mittels eines Kraftwagens: auf 70 Pfg., 
b) mittels eines Fuhrwerks: auf 60 Pfg. 
für jedes angefangene Kilometer des Hin= und Rückweges. 
§2. 
Der Zeitpunkt, mit welchem an die Stelle der im § 1 bestimmten Sätze 
wieder die bisher maßgebend gewesenen Säte treten sollen, wird von Unserem 
Ministerium, Abteilung für Medizinalangeleg hei ten, bestimmt. 
Gegeben durch Unser Staatsministerium. 
Schwerin, den 19. Januar 1917. 
. Friedrich Franz. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
  
II. Abteilung. 
(1) Vekanntmachung vom 17. Januar 1917, betreffend Geldsendungen nach dem 
Auslande. 
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona vom 10. d. Mts. wird hierdurch zur allge- 
meinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 17. Jannar 1917. 
Großherzoglich Meclenburgl ches Ministertum des Innern. 
v. Meerheimb.
	        
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