Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 171. 1917. 1227 
C. Betr. Destillationsapparate. 
Zu der Bekanntmachung Nr. Jle. 100/2. 17 K.R.A. vom 15. Mai 1917, betreffend Be- 
schlagnahme, wiederholte Bestandserhebung und Enteignung von Destillationsapparaten 
aus Kupfer und Kupserlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze) und freiwillige Ab- 
lieserung von anderen Brennereigeräten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, 
s Rotguß und Bronze). 
Mit Beginn des 2. Oktober 1917 werden die Übernahmepreise im §5 8 und § 10 
wie folgt erhöht: 
Für das Kilogramm Kupfer auf 5,00 Mark 
„ „ „ Kuopferlegierungen auf 3,00 Mark. 
Die Preiserhöhungen haben rückwirkende Kraft. Für alle auf Grund der Bekannt- 
machung Mc. 100/2. 17 K.R.NA., also nach dem 15. Mai 1917 abgelieferten und nach 
den früheren Sätzen berechneten Mengen wird dem Ablieferer der Preisunterschied nach- 
träglich vergütet und der Betrag ohne Aufforderung möglichst im Laufe des Monats 
November zugestellt werden. 
Altona, den 2. Oktober 1917. 
Stellvertr. Generalkommando IX. Armeekorps. 
v. Falk, 
General der Infanterie. 
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